Der Heidekreis und die Abfallwirtschaft Heidekreis (AöR) informieren nachfolgend
- gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A für die Dauer von sechs Monaten über vergebene Aufträge nach der VOB, wenn bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000 € ohne Umsatzsteuer und bei Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000 € ohne Umsatzsteuer übersteigt.
- gemäß § 19 Abs. 2 VOL/A für die Dauer von drei Monaten über vergebene Aufträge nach der VOL, wenn bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Freihändigen Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000 € ohne Umsatzsteuer übersteigt.