Die Truppenübungsplatzkommandantur Bergen gibt monatlich eine Schießwarnung heraus, der die Sperrzeiten der Truppenübungsplätze Bergen und Ostenholzer Moor entnommen werden können. Außerhalb dieser Sperrzeiten dürfen die Truppenübungsplätze nur mit Dienst-, Truppen- oder Sonderausweisen betreten werden. Ebenso ist außerhalb der Sperrzeiten stets mit militärischen Übungen unter Einsatz von Manövermuntion und Pyrotechnik zu rechnen. Des Weiteren geht eine stete Gefahr von unbeleuchteten oder getarnten Fahrzeugen sowie von Straßenverschmutzungen aus. Die Zuwege zu den Truppenübungsplätzen sind durch Schranken gesperrt. Dabei entspricht der Sperrcharakter von Halbschranken dem von Vollschranken. Blindgänger stellen eine ständige Gefahr auf den Truppenübungsplätzen dar. Das Aneignen von Munition und Munitionsteilen ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt.
Informationen zum Besuch der Sieben Steinhäuser
Kurzfristige Änderungen der Besuchszeiten sind aufgrund militärischer Schieß- und Übungsvorhaben jederzeit möglich.