Die Verordnung über die Neugliederung von Landkreisen vom 1. August 1932 tritt in Kraft.
§ 64 der Verordnung bestimmt: „Die Landkreise Fallingbostel und Soltau werden zu einem neuen Landkreis ‚Fallingbostel-Soltau’ mit dem Kreissitz in Fallingbostel zusammengeschlossen.“
Beamte, Möbel und Akten wandern von Soltau nach Fallingbostel. Unterdessen wird im Gebiet des ehemaligen Kreises Soltau weiter für die Selbstständigkeit gekämpft.