Der Kreis Soltau ist wieder selbstständig. Im Gesetz zur Wiederherstellung aufgelöster Landkreise vom 17. Juli 1933 wird festgelegt, dass der Landkreis Fallingbostel-Soltau in die Landkreise Fallingbostel mit dem Kreissitz in Fallingbostel und Soltau mit dem Kreissitz in Soltau aufgeteilt wird.
Zuvor hat sich der Kreistag in Fallingbostel dafür ausgesprochen, die Kreise wieder zu trennen.
Die Beamten, Möbel und Akten fahren in einem Konvoi von dreißig Lastwagen nach Soltau zurück, wo sie mit Musik in Empfang genommen werden. An einem der Wagen ist zu lesen: “Das gibt’s nur einmal, das kommt nicht wieder! Fallingbostel lebe wohl!“