Das achte Gesetz zur Verwaltungs- und Gebietsreform vom 28. Juni 1977 tritt in Kraft. Die Kreise Fallingbostel und Soltau werden aufgelöst und zum Landkreis Soltau-Fallingbostel zusammengelegt.
Als Sitz der Kreisverwaltung wird die Stadt Fallingbostel bestimmt. Dagegen entbrennt in Soltau heftiger Widerspruch, aber selbst eine Klage vor dem niedersächsischen Staatsgerichtshof in Bückeburg bleibt erfolglos. Fallingbostel behält den Kreissitz. Allerdings wird nicht die gesamte Kreisverwaltung nach Fallingbostel verlegt. Soltau bleibt mit einigen Verwaltungsbereichen ein Standort der Kreisverwaltung.