Die Grundlage für diese Arbeit ist das seit 1. Januar 2012 gültige Bundeskinderschutzgesetz.
Die Netzwerkkoordinatorin hält die Fäden im Netzwerk „Frühe Hilfen“ zusammen, fördert und organisiert die Zusammenarbeit. Gemeinsam können hier Hilfsangebote „Früher Hilfen“ für Kinder und Eltern vor Ort in den Sozialräumen adressaten- und milieugerecht entwickelt bzw. ausgebaut werden.
„Frühe Hilfen“ sind lokal und regional koordinierte Hilfs- und Beratungsangebote für Eltern und Kinder ab Beginn der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren des Kindes. Für einen guten Start ins Familienleben informieren Beschäftigte in den Familienbüros vor Ort zum Beispiel zu den Themen: Entwicklung von Kindern, Förderung von Kindern, Fragen der Gesundheit, Unterstützung im Alltag, Erziehungsfragen und bieten Familienbildungskurse an. Die Risiken für das Wohl und die Entwicklung des Kindes können so frühzeitig wahrgenommen und reduziert werden.
Informationen zur "Bundesstiftung Frühe Hilfen" finden Sie unter: www.Fruehehilfen.de.