Leitung / Aufgaben
Zu den Aufgaben im Bereich der Regionalplanung gehören die Aufstellung und Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms, die Durchführung von raumordnerischen Prüfungen und die Abstimmung von raumbedeutsamen Planungen sowie die Mitwirkung an der Aufstellung von Programmen und Plänen der Fachbehörden.
Die Aufgaben der Bauleitplanung umfassen die Abgabe planungsrechtlicher Stellungnahmen zu verschiedenen Bauleitplanungen im jeweiligen Genehmigungsverfahren. Ebenso sind für andere Genehmigungsverfahren (einzelne Bauvorhaben) die planungsrechtlichen und städtebaulichen Belange hinsichtlich der Zulässigkeit des Vorhabens zu prüfen als auch die Flächennutzungspläne der Kommunen zu genehmigen.