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Infos zum Unterrichtsausfall/BIWAPP

Unterrichtsausfall bei extremen Witterungsbedingungen - Allgemeine Hinweise

Wenn im Winter mit extremen Witterungs- und Straßenverhältnissen gerechnet werden muss, sind davon auch immer die Schulwege betroffen. Das kann zur Folge haben, dass Schülerinnen und Schüler die Schule nicht erreichen oder verlassen können, weil die Schülerbeförderung nicht mehr durchführbar ist oder weil das Zurücklegen des Schulweges eine unzumutbare Gefährdung darstellen würde. Ist die Sicherheit der Schulwege und der Schülerbeförderung nicht mehr gewährleistet, wird stets auch der Unterrichtsausfall angeordnet. Damit soll verhindert werden, dass Schülerinnen und Schüler trotz vorliegender Gefahrensituationen den Schulweg zurücklegen.

Die Entscheidung, den Schulunterricht und die Schülerbeförderung ausfallen zu lassen, ist im Wesentlichen abhängig von den Straßenverhältnissen und davon, ob die Verkehrsunternehmen den öffentlichen Personennahverkehr aufrecht erhalten können. Bei der Größe des Heidekreises können die Straßenverhältnisse sehr unterschiedlich sein und ein kreisweiter Schulausfall nicht gerechtfertigt erscheinen. Dennoch wird im Fall der Fälle der Schulausfall für alle allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen im Heidekreis angeordnet.

Die Entscheidung über einen Schulausfall trifft der Heidekreis in der Regel gegen 5 Uhr morgens des jeweiligen Schultages. Anschließend wird folgendes veranlasst:

  • Der Schulausfall wird an die Polizeidirektion Lüneburg gemeldet, die wiederum die Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen einschaltet. Unter http://www.vmz-niedersachsen.de/ (Rubrik „Tipps und Infos“, Stichwort „Schul- und Unterrichtsausfälle“) wird ausführlich informiert.
     
  • Die Bürger-Informations- und Warn-App (BIWAPP) wird aktualisiert. Die App kann kostenfrei auf Smartphones mit den Betriebssystemen iOS und Android heruntergeladen werden. Informationen zum Download und den Einstellungen können Sie hier aufrufen.
     
  • Auf der Homepage des Heidekreises wird ein entsprechender Hinweis aufgenommen.
     
  • Die regionalen Rundfunksender geben den Unterrichtsausfall zusammen mit den Verkehrshinweisen nach den Nachrichten bekannt.

Landrat Jens Grote appelliert an die Eigenverantwortung der Erziehungsberechtigten. Sofern diese eine Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, können sie ihre Kinder zu Hause behalten oder sie vorzeitig vom Unterricht abholen, selbst wenn kein genereller Unterrichtsausfall durch den Heidekreis angeordnet worden ist.

Wenn vom Landkreis ein Unterrichtsausfall angeordnet worden ist, haben die Schulen die Aufsichtspflicht für die Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten, die trotz des Unterrichtsausfalls zur Schule kommen. Treten während der Unterrichtszeit extreme Witterungsverhältnisse auf, die eine schwere Gefährdung der Schülerinnen und Schüler auf dem Heimweg erwarten lassen, so entscheidet die Schulleitung über eine vorzeitige Beendigung des Unterrichts. Die Schule hat dabei sicherzustellen, dass die Schülerinnen und Schüler bis zum Verlassen der Schule beaufsichtigt werden. Schülerinnen und Schüler der 1. bis 4. Klassen dürfen nur dann vorzeitig nach Hause entlassen werden, wenn sie von ihren Erziehungsberechtigten abgeholt werden oder die Erziehungsberechtigten sich im Einzelfall, zum Beispiel telefonisch, mit der Entlassung einverstanden erklärt haben.