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Selbstschutz und Notfallvorsorge/BIWAPP

Hinweise zur Warnung der Bevölkerung im Heidekreis bei einer Gefahrenlage - Sirenenalarm

Im Heidekreis können drei Sirenensignale ausgelöst werden.
Diese Signale haben folgende Bedeutung:

  • Warnsignal: Auf- und abschwellender Heulton, 1 MinuteGrafik Warnsignal Alarm

Für die Bevölkerung und für die Einsatzkräfte bedeutet das, es besteht eine besondere Gefahr.

Verhaltensregeln: Möglichst geschlossene Räume aufsuchen, Radio und Fernsehen einschalten und auf Durchsagen achten!


  • Entwarnung: Dauerton, 1 MinuteGrafik Entwarnung

Wenn Sie den Heulton eine Minute lang ohne Unterbrechung hören, bedeutet dies für Sie eine Entwarnung bzw. das Ende der Gefahr.

Verhaltensregeln:  Nach einer größeren Schadenslage informieren Sie sich bitte über mögliche Einschränkungen in Ihrem Tagesablauf.


  • Sirenensignal: Dauerton: 3 x 15 Sekunden, Unterbrechung 2 x 7 Sekunden - Bedeutung:FeueralarmGrafik Alarmierung der Feuerwehr

Dieses Sirenensignal dient nur zur Alarmierung der Feuerwehr bei verschiedenen Einsätzen.

Verhaltensregeln: Bitte achten Sie besonders als Verkehrsteilnehmerin beziehungsweise als Verkehrsteilnehmer auf herannahende Einsatzfahrzeuge.


Der Heidekreis hat bei einer Gefahrenlage, wie zum Beispiel in einem Katastrophenfall oder bei einem größeren Schadensereignis, wie zum Beispiel einen Unfall mit Gefahrstoffen, die Möglichkeit die Bevölkerung über das vorhandene Sirenennetz der Gemeinden vor einer eventuellen Gesundheitsgefährdung zu warnen. Dazu wird dann das Sirenensignal "eine Minute Heulton" ausgelöst. Dieses Signal bedeutet für die Bürgerin/den Bürger "Rundfunkgeräte (Radio) einschalten und auf Durchsagen achten".

Durchsagen, die das Gebiet des Heidekreises betreffen, erfolgen über die in Niedersachsen empfangbaren Radiosender, wie zum Beispiel NDR 1 - Radio Niedersachsen, NDR 2, Antenne Niedersachsen und FFN.

Bei einer solchen Warnung wird die Bevölkerung durch die Rundfunkdurchsage darüber informiert, was passiert und welches Gebiet davon betroffen ist. Gleichzeitig wird mitgeteilt, wie man sich verhalten soll, um sich vor der drohenden Gefahr zu schützen bzw. nicht hinein zu geraten.

Die nachfolgenden Verhaltensweisen sind in einem Alarmfall fast immer richtig und sollten daher nach Möglichkeit beachten werden.

Wenn man das Sirenensignal hört, sofort

  • in ein bewohntes Haus gehen bzw. dort bleiben;
  • Kinder ins Haus holen;
  • sofort ein Radio (notfalls batteriebetrieben oder das Autoradio) einschalten und auf Durchsagen achten!
  • Fenster und Türen sowie eventuell auch Gashähne schließen;
  • Lüftungs- und Klimaanlagen ausschalten;
  • Nachbarn und ausländische Mitbürgerinnen/Mitbürger verständigen;
  • Behinderten und alten Menschen helfen;
  • Passanten aufnehmen;
  • Elektrogeräte ausschalten (Ausnahme ein Radio);
  • auf Lautsprecherdurchsagen achten: Anweisungen von Polizei oder Feuerwehr befolgen;
  • Telefonverbindungen zu Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst und Behörden nicht durch Rückfragen blockieren;
  • eventuell das Notgepäck bereit halten;
  • Bei Beeinträchtigungen durch Rauch oder Gase nasse Tücher vor Mund und Nase halten. Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen Kontakt mit Hausärztin/Hausarzt oder dem ärztlichen Notdienst aufnehmen;

Das Haus nicht verlassen!
Es bietet auf jeden Fall mehr Schutz und Sicherheit als eine Flucht.

Falls man unterwegs ist:

  • Dem betroffenen Gebiet fernbleiben oder es verlassen (falls möglich);
  • Autofenster schließen;
  • Lüftung und Heizung abstellen;
  • falls möglich: ein Gebäude oder anderen Deckungsschutz suchen.

Auf keinen Fall dürfen Telefonleitungen zur Feuerwehr, Polizei und zum Rettungsdienst mit Rückfragen blockiert werden. Die Notrufe 110 und 112 sind nur für echte NOTFÄLLE gedacht! Durch unnötige Nachfragen über diese Leitungen besteht die Gefahr, dass wirklich dringende Notrufe nicht rechtzeitig in der Rettungsleitstelle angenommen werden können. Jeder, der den Notruf für Nachfragen etc. missbraucht, sollte bedenken, dass man selbst mal in Not geraten kann und dann auf schnelle Hilfe angewiesen ist.

Nachfolgend weitere Erklärungen, warum Sie sich so verhalten sollen.

Fenster und Türen zu schließen ist die wichtigste Maßnahme, wenn starker Rauch entsteht und/oder irgendwelche Gase entweichen. Allein dadurch kann man sich schon gut gegen eine gesundheitliche Gefährdung schützen. Dabei muss aber auch an Keller- und Dachbodenfenster und an Lüftungs- und Klimaanlagen gedacht werden. Eine eventuell bestehende Explosionsgefahr kann verhindert werden, indem vorhandene Gasanschlüsse im Haus geschlossen werden.

Vorsorglich sollten auch die Nachbarn verständigt werden, insbesondere dann, wenn es sich um ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger handelt, da diese die Bedeutung des Sirenensignals vielleicht nicht kennen oder vergessen haben.

Kinder unbedingt ins Haus holen, notfalls auch die der Nachbarn. Dann aber unbedingt auch die Eltern der anderen Kinder darüber unterrichten. Behinderten und alten Menschen helfen und notfalls auch Passanten aufnehmen, wenn sich diese nicht anderweitig schützen können. Dies ist besonders wichtig, wenn gesundheitliche Gefahren durch Rauch oder Gase drohen.

Elektrogeräte sind immer dann auszuschalten, wenn die Gefahr einer Explosion besteht. Diese Gefahr ist in aller Regel auf die unmittelbare Umgebung eines Schadensortes begrenzt, sodass eine solche Warnung eher über Lautsprecher als durch den Rundfunk mitgeteilt wird. Ist dies der Fall, müssen Sie diesen Hinweisen unbedingt Folge leisten und auch alle Geräte ausschalten. Auch alle Radiogeräte müssen dann abgeschaltet werden. Weitere Hinweise können dann nur noch über Lautsprecher gegeben werden. Wird aber über den Rundfunk gewarnt, muss ein Radio - notfalls ein batteriebetriebenes Radio - eingeschaltet bleiben, um weitere Hinweise hören zu können.

Ein Notgepäck sollte immer dann bereitgehalten werden, wenn eine Evakuierung der Anwohnerinnen/Anwohner in der Umgebung des Schadensortes nicht ausgeschlossen werden kann. In diesem Fall müssen die wichtigen Dinge in einem kleinen Gepäckstück zusammengepackt werden, damit man bei einer späteren Evakuierung keine Zeit verliert.

Ist eine Evakuierung nicht erforderlich oder aus Sicherheitsgründen nicht möglich, so kann es je nach Schadensereignis sinnvoll sein, dass man möglichst innen liegende Räume in oberen Stockwerken oder - genau das Gegenteil - Kellerräume aufsuchen sollte. Falls im eigenen Haus ein Schutzraum vorhanden ist, ist dieser einem normalen Kellerraum vorzuziehen. Unbedingt ein Transistorradio mitnehmen, damit man weitere Informationen hören kann. Wie man sich in der jeweiligen Situation richtig verhält, erfährt man in einem solchen Fall durch die Rundfunkdurchsage. Das richtige Verhalten ist immer von der Art des Gases abhängig, das an der Schadenstelle austritt. Bei Gasen, die leichter als Luft sind, sollten Kellerräume und bei Gasen, die schwerer als Luft sind, sollten obere Stockwerke aufgesucht werden.

Die Rundfunkdurchsagen können durch Lautsprecherdurchsagen der Polizei oder der Feuerwehr aktualisiert, ergänzt oder wiederholt werden. Auf derartige Durchsagen muss unbedingt geachtet werden. Auf keinen Fall dürfen Telefonverbindungen zur Feuerwehr, Polizei und zum Rettungsdienst mit Rückfragen blockiert werden. Gleiches gilt für Telefonverbindungen zur Stadt-, Gemeinde- und Kreisverwaltung. Denn in einem Katastrophenfall werden alle Telefonleitungen benötigt. Außerdem sind die Helferinnen und Helfer und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einsatz und würden durch ständige Anrufe in ihrer Arbeit behindert. Alles was für die Bevölkerung von Bedeutung ist, wird durch Rundfunk- bzw. Lautsprecherdurchsagen verbreitet. Damit helfen Sie sich und anderen!

Sofern es die Situation erforderlich macht, wird ein Bürgertelefon eingerichtet, wo man unter einer speziellen Rufnummer weitere Informationen erhält. Ein Bürgertelefon wird aber nicht immer sofort eingerichtet, sondern erst wenn das Schadensereignis diese Einrichtung erforderlich macht, weil der Katastropheneinsatz zum Beispiel über einen längeren Zeitraum anhält. Dabei bitte immer daran denken, dass die eingesetzten Kräfte nur dann schnell und erfolgreich helfen können, wenn sie in ihrer Arbeit nicht behindert werden.

Sollten man durch Rauch oder Gase beeinträchtigt werden, sollten Sie unbedingt nasse Tücher vor Mund und Nase halten. Diese schützen für die erste Zeit, bis zu einer Rettung oder Evakuierung. Notfalls muss man die Einsatzkräfte auf sich aufmerksam machen, um entdeckt zu werden. Bei allen gesundheitlichen Beeinträchtigungen sollten Sie immer Kontakt mit der Hausärztin/dem Hausarzt oder dem ärztlichen Notdienst aufnehmen, um festzustellen, ob eine weitere Behandlung erforderlich ist, sofern dies nach der Rettung nicht automatisch geschehen ist.

Wichtig ist, dass man das Haus oder das Gebäude in dem man sich gerade befindet, nicht verlässt! Es bietet Ihnen mehr Schutz und Sicherheit als eine Flucht ins Freie, wo man der Gefahr schutzlos aussetzt ist.

Wenn Sie unterwegs sind und noch die Möglichkeit haben, das gefährdete Gebiet zu verlassen, sollten Sie dies schnellstens tun. Sind Sie noch nicht im gefährdeten Gebiet, sollten Sie auf keinen Fall mehr versuchen dorthin zu kommen. Auch nicht, um auf eigene Faust zu den dort lebenden Angehörigen oder Freunden zu kommen. Sie würden sich dadurch nur unnötig in Gefahr bringen!

Befinden Sie sich aber im gefährdeten Gebiet, unbedingt die Autofenster schließen und die Lüftung und Heizung abschalten, damit kein Rauch oder Gas ins Fahrzeug dringen kann. Falls Sie das Gebiet nicht mehr verlassen können, sollten Sie möglichst Schutz in einem Gebäude suchen. Gleiches gilt für Personen, die zu Fuß unterwegs sind. Diese sollten notfalls auch jeden anderen Deckungsschutz aufsuchen, der dafür geeignet ist.

Entwarnung wird über Radio und Lautsprecherwagen gegeben. Bis dahin sollten alle Warn- und Verhaltenshinweise beachtet werden. Nicht in unnötige Gefahr begeben! Das kann dazu führen, dass zusätzliche Rettungsarbeiten erforderlich werden und sich die Bekämpfung des Schadens verzögert.

In einem Katastrophenfall oder bei einem großen Schadensereignis sollten alle kooperativ sein und durch das eigene Verhalten dazu beitragen, dass der Schaden möglichst begrenzt gehalten und schnellstmöglich bekämpft werden kann. Auf keinen Fall sollten Sie zu einem "Gaffer" werden. Schau- und Sensationslustige an Schadensorten behindern nicht nur die Rettungs- und Bergungsarbeiten, sondern können dabei eventuell auch selbst in Gefahr geraten. Denken Sie immer daran, dass Sie selbst einmal der Betroffene sein könnten und dann froh sind, wenn die Retter nicht von Schaulustigen behindert und gestört werden.

Daher unbedingt Unglücksorte meiden, wenn man selbst nicht helfen kann!

Wenn Sie diese Hinweise beachten, helfen Sie sich und anderen.