Die Heimaufsicht des Landkreises Heidekreis hält mit Besuchen und Prüfungen regelmäßig Kontakt zu den stationären Alten- und Pflegeheimen und den Tagespflegeeinrichtungen hier im Landkreis. Sie achtet darauf, dass alle Einrichtungen, die der Heimaufsicht unterliegen, bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen. Ebenso gehört die Beratung von Pflegebedürftigen oder von Menschen, die für sich, eine Angehörige oder einen Angehörigen bzw. eine Bekannte oder einen Bekannten einen Heimplatz suchen, zu den Aufgaben der Heimaufsicht. Auch können sich Heimbewohnerinnen und Heimbewohner bzw. deren Angehörige oder anderweitig Betroffene selbstverständlich und gerne mit Fragen oder Beschwerden an die Heimaufsicht wenden.