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Beistandschaft

Landkreis Heidekreis - Fachgruppe Vormund-/Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss

Postanschrift:
Vogteistraße 19
29683 Bad Fallingbostel

Leistungsbeschreibung

Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.

Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für
  • die Feststellung der Vaterschaft oder
  • die Geltendmachung des Kindesunterhalts.

Spezielle Hinweise - Leistungsbeschreibung

Wichtiger Hinweis

In der Fachgruppe Vormund-/Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss, kommt es derzeit zu einem erhöhten Aufkommen an Anträgen. Dies ist leider mit verzögerten Bearbeitungszeiten verbunden. Damit die Mitarbeiter*innen Ihren Antrag möglichst zeitnah bearbeiten können, bitten wir Sie von telefonischen Anfragen abzusehen. Sollten Sie dennoch Fragen zu Ihrem Antrag haben, wenden Sie sich gern per E-Mail an Ihre/n zuständige/n Sachbearbeiter*in. 
Vielen Dank für Ihre Unterstützung

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.
Antragsberechtigt ist
  • der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
  • bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben, der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
  • die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.

Welche Fristen muss ich beachten?

Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt.

Anschrift

Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag u. Donnerstag: 14.00 - 16.00 Uhr

Ansprechperson

S. Adam
Zuständig für:Beginn des Nachnamens des Kindes: F, I, M, T, V
Telefon
05162 970-289
Fax
05162 970-99289
M. Brillen
Zuständig für:Beginn des Nachnamens des Kindes: E, P, Q, R
Telefon
05162 970-392
Fax
05162 970-99392
B. Bruns
Zuständig für:Beginn des Nachnamens des Kindes: D, Na-Net, S, Sch
Telefon
05162 970-245
Fax
05162 970-99245
A. Dettmer
Zuständig für:Beginn des Nachnamens des Kindes: B, C, St, X, Y, Z
Telefon
05162 970-418
Fax
05162 970-99418
C. Pasch
Zuständig für:Beginn des Nachnamens des Kindes: H, J, Neu-Nz
Telefon
05162 970-393
Fax
05162 970-99393
U. Richter
Zuständig für:Beginn des Nachnamens des Kindes: A, G, O, U, W
Telefon
05162 970-373
Fax
05162 970-99373
M. Wegwerth
Zuständig für:Beginn des Nachnamens des Kindes: K und L
Telefon
05162 970-288
Fax
05162 970-99288

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