Der Heidekreis und die Abfallwirtschaft Heidekreis (AöR) informieren nachfolgend
- gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A i. V. m. § 3 Abs. 3 NWertVO für die Dauer von sechs Monaten über vergebene Aufträge nach der VOB, wenn bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb oder bei Freihändigen Vergaben der Auftragswert 25.000 € ohne Umsatzsteuer übersteigt.
- gemäß § 30 Abs. 1 UVgO für die Dauer von drei Monaten über vergebene Aufträge nach der UVgO, wenn bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb oder Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000 € ohne Umsatzsteuer übersteigt.