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Vergebene Aufträge

Informationen zu vergebenen Aufträgen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) und der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)

Der Heidekreis und die Abfallwirtschaft Heidekreis (AöR) informieren nachfolgend

  • gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A i. V. m. § 3 Abs. 3 NWertVO für die Dauer von sechs Monaten über vergebene Aufträge nach der VOB, wenn bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb oder bei Freihändigen Vergaben der Auftragswert 25.000 € ohne Umsatzsteuer übersteigt.
     
  • gemäß § 30 Abs. 1 UVgO für die Dauer von drei Monaten über vergebene Aufträge nach der UVgO, wenn bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb oder Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000 € ohne Umsatzsteuer übersteigt.