Was ist die Afrikanische Schweinepest?
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine ursprünglich aus Afrika stammende ansteckende Viruserkrankung der (Haus- und) Wildschweine. Dort ist sie seit Jahrtausenden heimisch und afrikanische Wildschweine, vor allem Warzen- und Buschschweine, erkranken - wenn überhaupt - meist nur schwach. Das europäische Haus- und Wildschwein hingegen erkrankt fast immer sehr stark. Es entwickeln sich schwere bis schwerste unspezifische Störungen des Allgemeinbefindens, starkes Fieber und teilweise Blutungen in den inneren Organen. Nahezu alle infizierten (Wild-) Schweine erkranken und sterben.
Die ASP ist eine sogenannte „anzeigepflichtige Tierseuche“, das heißt dass schon der Verdacht einer Erkrankung sofort beim zuständigen Veterinäramt angezeigt werden muss.
Wie breitet sich das Virus aus? Wie wird der Erreger übertragen?
Das Virus der ASP breitet sich durch direkten Kontakt unter Haus- und Wildschweinen über Sekrete, Blut, Sperma oder über die Aufnahme von virushaltigem Material (Speiseabfällen von infizierten Schweinen) aus. Daneben spielen indirekte Übertragungswege wie Fahrzeuge, kontaminierte Ausrüstungsgegenstände einschließlich Jagdausrüstung, landwirtschaftlich genutztes Gerät und Maschinen und Kleidung eine Rolle.
In Afrika breitet sich das Virus sogar über eine dort heimische Zeckenart (Lederzecke) und über blutsaugende Insekten aus. Diese Zeckenart und andere Stech-Insekten spielen in Mitteleuropa keine Rolle.
Können Menschen erkranken, wenn sie Lebensmittel von infizierten Tieren verzehren?
Nein. Die ASP ist eine reine Tierseuche, die nur für Haus- und Wildschweine gefährlich ist. Hier führt sie allerdings fast immer zum Tode.
Das Schlachten von kranken Tieren (zur Lebensmittelgewinnung) - die sogenannte Krankschlachtung - ist in Deutschland seit Jahrzehnten generell verboten. Auch beim Erlegen von Wildschweinen gilt dieses Prinzip. Krankes Wild darf (und soll) zwar erlegt werden, eine weitere Nutzung als Lebensmittel ist aber ausgeschlossen.
Können Menschen erkranken, wenn sie mit infizierten Tieren in Kontakt kommen?
Nein. Die ASP ist keine auf den Menschen übertragbare Krankheit (keine Zoonose). Ausschließlich das (Wild-) Schwein kann sich infizieren und erkranken. Alle anderen Haustiere (inkl. Meerschweinchen) sind resistent.
Was können Verbraucherinnen und Verbraucher tun, damit sich das Virus nicht weiter verbreitet?
Verbraucherinnen und Verbaucher können im Wesentlichen nur präventiv tätig werden. Während (auch die private) Mitnahme von fast allen Lebensmitteln aus Drittstaaten (alle Staaten außerhalb der EU) generell verboten ist, sollte auch die private Mitnahme von tierischen Lebensmitteln, vor allem aus den osteuropäischen Staaten in denen sich die ASP ausgebreitet hat, unterbleiben, um das Virus nicht einzuschleppen.
Um die Anreize einer möglichst starken heimischen Schwarzwildbejagung zu erhöhen, ist auch eine entsprechende Nachfrage förderlich.
Gibt es noch eine realistische Chance, den Ausbruch der ASP in Deutschland bzw. im Heidekreis zu verhindern?
Der „natürliche“ Seuchensprung von Polen nach Deutschland ist trotz der Oder-Fluss-Grenze und entsprechender Zäunungsmaßnahmen an der deutsch-polnischen Grenze wahrscheinlich nur eine Frage der Zeit. Man geht von natürlichen Seuchenausbreitungsgeschwindigkeiten von 30 bis 50 km im Jahr aus. Nicht kalkulierbar hingegen sind die „Menschen-gemachten“ Seuchensprünge zum Beispiel durch mitgebrachte, virushaltige Lebensmittel, die achtlos weggeworfen werden und von Wildschweinen aufgenommen werden.
Gibt es einen Einsatzplan, wenn es auch im Heidekreis zum Ausbruch kommen sollte und wie sähe der aus?
Ja. Zunächst muss unterschieden werden, ob es sich beim Erstausbruch um einen Hausschweinebestand oder um ein infiziertes Wildschwein handelt. In jedem Fall werden nach amtlicher Feststellung der Tierseuche durch das „Nationale Referenzlabor“ (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit - Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems) die entsprechenden Stellen unverzüglich informiert und die Feststellung der ASP öffentlich im Internet und in den Zeitungen amtlich bekannt gemacht.
Das wahrscheinlichste Szenario ist der Nachweis der ASP bei einem Wildschwein. Hier werden die nach Schweinepestverordnung anzuordnenden Maßnahmen (auch die generelle Jagdruhe für 21 Tage im „Gefährdeten Gebiet“, ggf. Ausweisung und Zäunung einer Kernzone, danach Anordnung einer verstärkten Bejagung, Fallwildsuche und Fallwildbergung, Bekanntgabe von Sammelstellen für Aufbrüche von Wildschweinen/Kadaverfunden etc.) mit den beteiligten Stellen abgestimmt und umgesetzt. Ebenso werden die untere Jagdbehörde, die betroffenen Revierinhaberinnen und Revierinhaber und Hegeringleitungen, der Kreisjägermeister, die beiden Jägerschaftsvorsitzenden, das Landvolk, LAVES und das zuständige Ministerium sowie die Gebietskörperschaften mit eingebunden.
Was wären mögliche Folgen?
Die Folgen eines Seuchenausbruchs - egal ob beim Haus- oder beim Wildschwein - werden gravierend sein.
Während bei einem Ausbruch im Hausschweinebestand zwar die Schweinepreise bundesweit vermutlich sehr stark einbrechen werden, ist dieses Szenario doch im Sinne einer effektiven Tierseuchenbekämpfung gut händelbar. Die auch in diesem Fall geltenden Restriktionsmaßnahmen richten sich „nur“ an die Schweinehalter, den Viehverkehr und die Schlachtbetriebe in einem engen Radius (von ca. 10 km um den Ausbruchsbetrieb) und können nach erfolgreicher Seuchentilgung wieder rasch, nach circa 2 Monaten, aufgehoben werden.
Bei einem Ausbruch im Wildschweinebestand sind neben den vorgenannten Betroffenen auch noch die Jagdausübungsberechtigten und ggf. die Flächenbesitzerinnen und Flächenbesitzer der Restriktionsgebiete involviert. Auch hier sind wieder die Schweinehalter stark, wenn nicht sogar noch stärker als bei einem Ausbruch im Hausschweinebestand aufgrund von großflächigen Handelsrestriktionen betroffen (bis 30 km um den Fundort eines einzigen, positiv getesteten Wildschweines). Die Bekämpfungsmaßnahmen bei der Wildschwein ASP dürfen erst aufgehoben werden, wenn über einen langen Zeitraum (zwischen 6 und 12 Monaten) kein weiterer Wildschweinepestfall aufgetreten ist.
Fazit: Die Seuchenfeststellung der (Wildschwein-) ASP stellt für alle Beteiligten wie Landwirte und verarbeitende Betriebe, Jägerinnen und Jäger, Behörden eine enorme Herausforderung dar, die nur gemeinsam zu bewältigen ist.
Wird präventiv etwas gegen die Einschleppung und Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen (ASP) unternommen?
Als Präventionsmaßnahme stellt der Heidekreis mit Unterstützung von sieben teilnehmenden Städten, Gemeinden und Samtgemeinden sogenannte „Aufbruchtonnen“ für die Entsorgung von Schwarzwildabfällen den Jagdausübungsberechtigten seit Juli 2020 bereit. Die Standorte sind in Bispingen, Munster und Schwarmstedt beim Bauhof, in Soltau und Bad Fallingbostel bei der Kreisstraßenmeisterei, in Neuenkirchen bei der Landschlachterei MiWo, in Hodenhagen und in Wietzendorf beim Klärwerk (Stand 16.11.2020).