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Integrationsmaßnahmen
Sprache & Bildung

Integrationsmaßnahmen

Ein zentraler Aufgabenbereich des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist die Integrations- und Sprachförderung. Die Sprachförderung von Vertriebenen aus der Ukraine, die nach Deutschland kommen, gehört zu den besonderen Anliegen der Bundesregierung. Ziel ist insbesondere, Vertriebene die erste Orientierung in Deutschland zu erleichtern und ihren Beratungsbedarf zu decken. Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erhalten daher Zugang zum Integrationskurs im Rahmen des Zulassungsverfahren nach § 44 Abs. 4 AufenthG.

Der Zugang zum Integrationskurs ist bereits nach Beantragung der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG und Vorlage einer Fiktionsbescheinigung möglich. Eine Fiktionsbescheinigung wird seitens der Ausländerbehörden ausgestellt. Der Zugang zum Integrationskurs erfolgt über einen Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs beim BAMF. Dem Antrag ist eine Kopie der Bescheinigung der Ausländerbehörde beizufügen. Für Geflüchtete aus der Ukraine ist die Teilnahme kostenlos. Eine integrationskursbegleitende Kinderbeaufsichtigung wird durch das Bundesprogramm „Integrationskurs mit Kind: Bausteine für die Zukunft" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat gefördert. Genauere Informationen zum Zugang zum Integrationskurs erhalten Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.