Ukraine
Der Landkreis Heidekreis unterstützt Menschen, die aus der Ukraine flüchten und in den Heidekreis kommen. Informationen zu den verschiedensten Themen, die Sie als Ukrainerinnen und Ukrainer betreffen und die auch ergänzend für die Bürgerinnen und Bürger des Heidekreises von Bedeutung sind, werden auf dieser Seite zur Verfügung gestellt und kontinuierlich aktualisiert.
Aufnahmestopp von Vertriebenen aus der Ukraine
Mit Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport vom 7. Oktober 2024 wurde das Gesamtverteilkontingent für die nach dem (niedersächsischen) Aufnahmegesetz verteilfähigen Personen und Personengruppen zum Festsetzungszeitpunkt 1. Oktober 2024 auf 11.000 Personen festgesetzt. Die Quote sieht Verteilungen bis Ende März 2025 vor. Danach hat der Landkreis Heidekreis weiterhin eine Überquote von 786 Personen.
Auf Grund des bereits erreichten Erfüllungsgrades des Landkreises Heidekreis, werden bis auf Weiteres mit Ausnahme von sogenannten Anspruchsfällen, Fällen, bei denen familiäre Bezüge bestehen sowie sonstige Einzelfälle keine Schutzsuchenden zugewiesen. Bisher ausgesprochene Zuweisungen behalten ihre Gültigkeit.
Rückwirkende Änderungen zum 5. März 2024
Die Fünfte Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung wurde am 27.05.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Die Änderungen treten rückwirkend zum 05.03.2024 in Kraft. Somit sind Ukrainer*innen, die sich bei Kriegsausbruch in der Ukraine aufgehalten haben, bei einer erstmaligen Einreise in das Bundesgebiet bis zum 31. Dezember 2024 weiterhin vom Erfordernis eines Visums befreit. Dies gilt ebenso für ukrainische Staatsangehörige, die am 24. Februar 2022 ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine hatten, sich aber vorübergehend nicht in der Ukraine aufgehalten haben.
Regelung für Staatenlose und Drittstaatsangehörige wurde verschärft
Diese sind nur noch von dem Erfordernis eines Visums zur Einreise nach Deutschland befreit, wenn sie am 24. Februar 2022 in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben oder zu diesem Zeitpunkt einen unbefristeten Aufenthaltstitel in der Ukraine hatten. Personen, die sich beispielsweise mit einem befristeten Aufenthalt zwecks eines Studiums in der Ukraine aufgehalten haben, sind also nicht mehr erfasst.
Aufenthaltserlaubnis
Aushändigung der Aufenthaltserlaubnis
Wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde vorliegt, bekommen Sie eine schriftliche Benachrichtigung mit einem Termin zur Abholung. Bitte nehmen Sie diesen unbedingt wahr, da eine Abholung ohne Termin nicht möglich ist.
Sollten Sie an diesem Termin keine Zeit haben, vereinbaren Sie bitte einen neuen Termin anhand der Kontaktdaten, die auf dem Schreiben über die Terminabholung genannt sind.
Fortgeltung der Aufenthaltserlaubnisse
Informationen zur Fortgeltung der Aufenthaltserlaubnisse für anlässlich des Krieges in der Ukraine nach Deutschland lesen Sie beim Thema "Aufenthaltsrecht und Zugang zum Arbeitsmarkt".
Mehrsprachige Informationen
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat bietet in den Sprachen Englisch, Ukrainisch und Russisch Informationen zu vielen Bereichen von Arbeit bis Studium bis bürokratische Hilfestellungen im Hinblick auf Asyl oder Einreisebestimmungen an. Zudem werden Hinweise zu Unterkünften, der medizinischen Versorgung gegeben und im FAQ-Bereich Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine beantwortet. Das Webangebot kann hier aufgerufen werden.
Zur aktuellen Situation in der Ukraine berichtet das Auswärtige Amt auf seiner Homepage. Die Informationen werden in Englisch angeboten.
Zu den Themen "Einreise" - "Aufenthalte" - "Soziales" - "medizinische Betreuung" - "Beratung und Unterstützung" - "Hilfsangebote und Spenden" und weitere bietet das Land Niedersachsen umfangreiche Informationen an.
Was macht die Feuerwehr in Niedersachsen?
Dem Flyer (PDF) des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen und der Niedersächsischen Jugendfeuerwehr entnehmen Sie, was die Feuerwehr in Niedersachsen macht und unter anderem auch die Sirenen und Alarmzeichen. Informieren Sie sich gern.