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Medizinische Versorgung seit Juni 2022
Sozialleistungen

Medizinische Versorgung seit Juni 2022

Seit dem 1. Juni 2022 können ukrainische Vertriebene mit ihrer Registrierung im Ausländerzentralregister (AZR) und der Vorlage eines Aufenthaltstitels nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) bzw. einer darauf gerichteten Fiktionsbescheinigung Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) bzw. dem SGB XII erhalten.  In allen anderen Fällen werden vorübergehend noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gewährt.

Leistungen nach dem SGB II
Sobald die Vertriebenen Leistungen über das Jobcenter beziehen, können sie eine Krankenkasse wählen und werden dort gesetzlich kranken- und pflegeversichert. Sie erhalten eine elektronische Gesundheitskarte. Bis zum Erhalt ihrer elektronischen Gesundheitskarte können die Vertriebenen entweder unter Vorlage einer vorübergehenden Bescheinigung oder ihrem Bewilligungsbescheid medizinische Versorgung in Anspruch nehmen.

Leistungen nach dem SGB XII
Vertriebene, die Leistungen nach dem SGB XII beziehen, können ebenfalls einen Krankenkasse wählen und erhalten eine elektronische Gesundheitskarte. Die Leistungen rechnet die Krankenkasse mit dem Sozialhilfeträger ab.
Kinder, die mit ihren Großeltern aus der Ukraine gekommen sind, können familienversichert werden. Dazu muss ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden. Informationen zur Familienversicherung gibt es hier: https://familienportal.de/familienportal/lebenslagen/kinder-jugendliche./familienversicherung

Leistungen nach dem AsylbLG
Vertriebene, die noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten, können sich weiterhin einen Krankenschein beim Sozialamt ausstellen lassen. Sie erhalten einmal im Quartal einen Krankenschein sowohl für die zahnärztliche als auch die allgemeinmedizinische Praxis. Diesen Krankenschein geben sie in der Praxis ab und können bis zum Ende des Quartals immer wieder (ohne neuen Krankenschein) diese Praxis aufsuchen.

Akute Notfälle
In akuten Notfällen suchen Sie bitte sofort eine Arztpraxis oder ein Krankenhaus auf und warten nicht auf die Ausstellung eines Krankenscheines oder auf die Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte.