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Unbegleitete minderjährige Vertriebene
Kinder & Jugendliche

Unbegleitete minderjährige Vertriebene

Vormundschaft - Aufnahme und Schutz unbegleiteter minderjähriger Vertriebener

Bei Kindern und Jugendlichen, die ohne Personensorgeberechtigte eingereist sind, ist die Vormundschaft zu klären. Auch wenn volljährige Familienangehörige, aber eben nicht Sorgeberechtigte mitgereist sind, gilt es die rechtlichen Voraussetzungen für diese als Vormünder zu schaffen, um unnötigen Problemen vorzubeugen. Neben Einreisenden, die für mitgebrachte Kinder und Jugendliche die Vormundschaft übernehmen wollen, können sich gerne auch Familien, Paare oder Einzelpersonen, die unbegleitete Minderjährige bei sich aufnehmen, betreuen oder versorgen können beim Jugendamt des Heidekreises per E-Mail unter jugendamt@heidekreis.de melden. Bitte geben Sie dabei unbedingt auch Ihre Telefonnummer an, unter der Kontakt zu Ihnen aufgenommen werden kann.