Der Landkreis Heidekreis unterstützt Menschen, die aus der Ukraine flüchten und in den Heidekreis kommen. Informationen zu den verschiedensten Themen, die Sie als Ukrainerinnen und Ukrainer betreffen und die auch ergänzend für die Bürgerinnen und Bürger des Heidekreises von Bedeutung sind, werden auf dieser Seite zur Verfügung gestellt und kontinuierlich aktualisiert.
Aufnahmestopp von Vertriebenen aus der Ukraine
Die Aufnahme von Vertriebenen aus der Ukraine aufgrund der russischen Invasion stellt für uns alle sowohl eine moralische als auch eine völkerrechtliche Verpflichtung dar. Die Mitarbeiter/innen des Landkreises Heidekreis, der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden, der Wohltätigkeitsorganisationen sowie unzählige ehrenamtliche Helfer/innen haben seit Kriegsbeginn am 24. Februar 2022 viele Vertriebene tatkräftig und teils bis zur Erschöpfung unterstützt.
Für das Land Niedersachsen wurde ein Gesamtverteilkontingent von 70.000 Personen für den Verteilzeitraum bis voraussichtlich 31. März 2023 festgesetzt. Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen teilt dem Landkreis Heidekreis regelmäßig mit, wie viele Personen aufgenommen werden müssen. Dabei wurde für den Landkreis Heidekreis eine Überquote von 1.294 Personen ermittelt (Stand 23. September 2022). Die aktuelle Verteilquote für den Landkreis Heidekreis beträgt 413 Personen. Aufgrund dessen gibt es für den Landkreis Heidekreis keine Aufnahmeverpflichtung. Dementsprechend gibt es bis auf Weiteres keine Zuweisungen für den Landkreis Heidekreis.
Vom allgemeinen Wohnraummangel ist mittlerweile auch der ländliche Raum betroffen. Es fällt den Städten, Samtgemeinden und Gemeinden und auch Privatpersonen im Landkreis Heidekreis zunehmend schwerer, geeignete und kostengünstige Wohnungen zu finden. Personen aus der Ukraine, die erstmals in den Landkreis Heidekreis kommen und eine Unterkunft benötigen, werden daher gebeten, sich an das Verteilzentrum in Hannover Laatzen zu wenden.
Wichtiger Hinweis: Aushändigung der Aufenthaltserlaubnis
Wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde vorliegt, bekommen Sie eine schriftliche Benachrichtigung mit einem Termin zur Abholung. Bitte nehmen Sie diesen unbedingt wahr, da eine Abholung ohne Termin nicht möglich ist.
Sollten Sie an diesem Termin keine Zeit haben, vereinbaren Sie bitte einen neuen Termin anhand der Kontaktdaten, die auf dem Schreiben über die Terminabholung genannt sind.
Mehrsprachige Informationen
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat bietet in den Sprachen Englisch, Ukrainisch und Russisch Informationen zu vielen Bereichen von Arbeit bis Studium bis bürokratische Hilfestellungen im Hinblick auf Asyl oder Einreisebestimmungen an. Zudem werden Hinweise zu Unterkünften, der medizinischen Versorgung gegeben und im FAQ-Bereich Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine beantwortet. Das Webangebot kann hier aufgerufen werden.
Zur aktuellen Situation in der Ukraine berichtet das Auswärtige Amt auf seiner Homepage. Die Informationen werden in Englisch angeboten.
Zu den Themen "Einreise" - "Aufenthalte" - "Soziales" - "medizinische Betreuung" - "Beratung und Unterstützung" - "Hilfsangebote und Spenden" und weitere bietet das Land Niedersachsen umfangreiche Informationen an.
Was macht die Feuerwehr in Niedersachsen?
Dem Flyer (PDF) des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen und der Niedersächsischen Jugendfeuerwehr entnehmen Sie, was die Feuerwehr in Niedersachsen macht und unter anderem auch die Sirenen und Alarmzeichen. Informieren Sie sich gern.