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Existenzgründung aus besonderer Lebenslage: fachliche Stellungnahme

Werwährend einer Existenzgründung

  • Leistungen zur Eingliederung nach § 16 SGB 2 bzw.
  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 20 SGB 2

von der Bundesagentur für Arbeit erhalten möchte, benötigt eine fachliche Stellungnahme der zuständigen Stelle. In dieser werden die Aussichten des Gründungsvorhabens beurteilt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Berufskammer der zukünftigen Betriebsstätte.

Formulare, Unterlagen und weitere Informationen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade
Adresse

Friedensstraße 6

21335 Lüneburg