Was ist barrierearm auf diesem Portal?
(13. November 2020 - Stand der Erklärung)
Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.heidekreis.de.
Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte:
Die als Download bereitgestellten Dokumente des Heidekreises sind nicht immer barrierefrei. Dies betrifft vor allem Broschüren, Flyer, Leitfäden, Berichte, Protokolle und ähnliche Schriftstücke.
Das Kartenmaterial ist nicht vollständig nutzbar für die Vorlesesoftware.
Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Dokumente: Schulungen der Beschäftigten und die Bereitstellung der Technik, um barrierefreie Dokumente zur Verfügung zu stellen sind in Planung. Die Behebung wird noch eine gewisse Zeit dauern. Alternativ werden Ansprechpersonen und Kontaktdaten angeboten.
Kartenmaterial: Zum Teil handelt es sich um alte Karten, die in den Jahren 1961, 1967, 1972 oder 1984 erstellt wurden. Die neueren Karten weisen lesbare Titel und Adressdaten außerhalb der Karte aus. Alternativ werden Ansprechpersonen und Kontaktdaten angeboten.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 13. November 2020 erstellt. Die Einschätzung basiert auf der BITV-Selbstbewertung vom August 2020.
Feedback und Kontaktangaben
Über die E-Mail-Adresse info@heidekreis.de können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen.
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: 0511 120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
Ergänzende Angaben (fakultative Inhalte gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission)
Erläuterung der Bemühungen um eine bessere digitale barrierefreie Zugänglichkeit:
www.heidekreis.de geht mit folgenden Komponenten und Funktionen über das gesetzlich vorgeschriebene Maß an Barrierefreiheit hinaus. Hierbei werden teilweise auch Kriterien der WCAG Priorität AAA erfüllt.
Der Heidekreis lässt seine Homepage für Sie sprechen - ein wertvoller Service
Bereits seit 2016 bietet der Heidekreis mit dem ReadSpeaker eine eigenständige Vorlesefunktion an. 2018 wurde das Angebot um eine Übersetzung in sechs Sprachen erweitert. Mittlerweile bietet ReadSpeaker 20 Sprachen für eine Übersetzung an. Ebenso können anhand dieses Dienstes Farbanpassungen und Schriftgrößenverkleinerungen und -vergrößerungen vorgenommen werden. Auch ist eine Anpassung der Lesegeschwindigkeit und der Lautstärke möglich.
Datum der Veröffentlichung der Heidekreis-Website: Januar 2019