Öffentlicher Personennahverkehr
Reiseauskunft: Start Niedersachsen Mitte informiert über anstehende Bauarbeiten. Ausführliche Informationen dazu lesen Sie auf deren Homepage.
Auch erhalten Sie aktuelle Reiseauskünfte über die nachfolgenden Links. Zudem stehen die Apps „DB Navigator“ und „FahrPlaner“ dafür zur Verfügung.
Bahn - Schienenpersonennahverkehr & Beförderungstarife
Den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf den beiden Strecken des Heidekreuzes RB 37 Bremen - Soltau - Uelzen und RB 38 (Hamburg -) Harburg - Buchholz in der Nordheide - Soltau - Hannover betreibt die "Regionalverkehre Start Deutschland GmbH, Start Niedersachsen-Mitte". Deren Internetseite gibt Ihnen dazu nähere Informationen. Das elektronische Kursbuch der Deutschen Bahn bietet detaillierte und stets aktualisierte Informationen zu den regionalen Verbindungen der Deutschen Bahn. Die Kursbuchstreckennummer 123 beinhaltet die Strecke "Buchholz - Soltau - Hannover" und gegenläufig und die Kursbuchstreckennummer 116 beinhaltet die Strecke "Bremen Hbf - Langwedel - Soltau - Uelzen" und gegenläufig. Zum Kursbuch gelangen Sie hier.
Auf diesen Schienenstrecken gelten im SPNV seit 1. Januar 2020 nachfolgende Beförderungstarife.
Buslinienverkehr
Alles Wissenswerte über den Buslinienverkehr der Verkehrsgemeinschaft Heidekreis einschließlich des Tarifs mit der Anschlussmobilität Bahn/Bus sowie den sonstigen Verkehren finden Sie beim Internetauftritt der Verkehrsgemeinschaft Heidekreis.
Bürgerbusse
Bürgerbusse sind zusätzliche Nahverkehrsangebote, die sich in der Regel auf eine bürgschaftliche Initiative gründet. Sie schließen Lücken im öffentlichen Personennahverkehr und ergänzen den ÖPNV in Zeiten und Räumen, in denen kein hinreichendes Verkehrsangebot besteht oder sehr unwirtschaftlich wäre. Bei der Linienführung und Auswahl der Ziele sind die Belange benachteiligter Personen, alter Menschen und anderer Personen mit Mobilitätseinschränkungen in besonderer Weise berücksichtigt.
Im Heidekreis sind Bürgerbusvereine in den Kommunen Bad Fallingbostel, Neuenkirchen, Schneverdingen, Schwarmstedt und Walsrode ansässig.
Die Fahrpläne der Bürgerbusse im Heidekreis finden Sie hier auf der Homepage der Verkehrsgemeinschaft.
Neu für Sie: das heideMobil im Raum Walsrode
Zum 1. Mai 2023 wurde der Busverkehr im südlichen Heidekreis für Sie verbessert. Das heideMobil sorgt für ein gutes Angebot für Pendler*innen und erweitert den Busverkehr an Wochenenden. Damit werden Ihnen mehr Fahrten, eine engere Taktung und längere Betriebszeiten geboten. Das Beste: Das heideMobil fährt zum Tarif der Verkehrsgemeinschaft Heidekreis. Die Anschlussmobilität und das neu eingeführte Deutschlandticket werden somit anerkannt.
Die Fahrten finden nur auf Vorbestellung statt. Es ermöglicht Fahrten genau dann, wenn sie gebraucht werden und schont zeitgleich die Umwelt und das Klima. Das heideMobil ist mindestens 1 Stunde vor der im Fahrplan stehenden Abfahrtszeit telefonisch unter 05161 5039842 zu bestellen. Sollten Sie öfter das heideMobil nutzen, können Sie auch langfristige Buchungen im Voraus bestellen.
Weitere Informationen und den Fahrplan finden Sie auf der Homepage der Verkehrsgemeinschaft Heidekreis.
Fahrplan: Walsrode - Borg - Cordingen - Benefeld - Bomlitz - Uetzingen - Honerdingen - Walsrode
Anruf-Sammel-Taxi rollt durch die Samtgemeinde Rethem
Sie möchten gerne das Anruf-Sammel-Taxis (AST) in der Samtgemeinde Rethem nutzen, dann melden Sie Ihren Fahrtwunsch bitte bis mindestens 60 Minuten vor der im Fahrplan angegebenen Zeit an. Über Fahrtwünsche bis 9 Uhr ist bereits am Vortag bis spätestens 19 Uhr zu informieren.
Eine AST-Fahrt muss immer in Rethem (Aller) oder Hodenhagen, Bahnhof beginnen oder enden. Nicht zulässig sind AST-Fahrten innerhalb einer Ortschaft oder von Ort zu Ort (beispielsweise von Hedern nach Bosse).
Mit dem Taxi durch den Heidekreis und die Umgebung
Die Taxenverordnung des Heidekreises gilt für die Personenbeförderung innerhalb des Heidekreises.
Mit dem Heide-Shuttle auf Entdeckungstour
In der Sommersaison verkehren im Naturpark Lüneburger Heide drei kostenlose Freizeitbuslinien, die sogenannten Heide-Shuttles. Mit diesen Bussen gelangen Sie komfortabel zu den traditionellen Heideorten im Naturpark.
Für alle bietet der Heide-Shuttle einen besonderen Service: Alle Busse sind mit einem Fahrradanhänger ausgestattet, sodass Sie Ihr Fahrrad problemlos mitnehmen können. Der Zustieg mit dem Fahrrad ist an allen Haltestellen des Heide-Shuttle möglich.
Nahverkehrsplan
Allgemeine Vorschrift: Höchsttarife im Gebiet des Heidekreises für sämtliche Verkehre des straßengebundenen Linienverkehrs
Der Kreistag hat am 15.12.2017 eine Richtlinie zur Festsetzung und zum Ausgleich von Höchsttarifen im Gebiet des Heidekreises für sämtliche Verkehre des straßengebundenen Linienverkehrs (allgemeine Vorschrift) beschlossen.
Der Heidekreis ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV gemäß § 4 Abs. 1 Ziffer 3 des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG). Der Landkreis verfolgt das Ziel, in seinem Gebiet die Anwendung einheitlicher Höchsttarife und rabattierter Zeitfahrausweise für den Ausbildungsverkehr auf sämtlichen Linienverkehren des straßengebundenen öffentlichen Personenverkehrs verbindlich vorzuschreiben. Hierzu hat der Heidekreis diese allgemeine Vorschrift gemäß Art. 3 Abs. 2, Art. 2 lit. l) VO (EG) Nr. 1370/2007 als Richtlinie erlassen. Sie regelt die Anwendung der Höchsttarife und umfasst auch die Rabattierungspflicht im Ausbildungsverkehr. Der Landkreis gewährt einen begrenzten Ausgleich für die - positiven oder negativen - finanziellen Auswirkungen auf die Kosten und Einnahmen der Unternehmen, die auf die Erfüllung der in der allgemeinen Vorschrift festgelegten tariflichen Verpflichtungen zurückzuführen sind. Mit der allgemeinen Vorschrift wird eine transparente, diskriminierungsfreie und beihilferechtskonforme Gewährung von Ausgleichsleistungen für die Anwendung von Höchsttarifen sichergestellt. Die allgemeine Vorschrift erfüllt zugleich die Anforderungen nach § 7a NNVG.
Bericht gemäß Artikel 7 Absatz 1 Verordnung (EG) 1370/2007 - Gesamtbericht des Heidekreises
Der Heidekreis ist Aufgabenträger für den straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in seinem Gebiet. Gemäß Artikel 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 "Öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße" ist dieser dazu verpflichtet, einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte zu veröffentlichen.
Pendlerportal - Zusammen zum Ziel
Sie sind Berufspendlerin oder Berufspendler und suchen eine regelmäßige Mitfahrgelegenheit? Dann sind Sie hier genau richtig! Das Pendlerportal bietet eine schnelle Übersicht über vorhandene Mitfahrangebote und direkte Kontaktmöglichkeiten. Es wird vom Landkreis Heidekreis kostenlos für alle Bürgerinnen und Bürger der Region zur Verfügung gestellt.
Auch über die Pendlerportal-App können Sie jederzeit und überall das Pendlerportal aufrufen und direkt Fahrgemeinschaften bilden.