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Sichern - Ordnen - Entwickeln

Regional- und Bauleitplanung

Regional- und Bauleitplanung sind zentrale Aufgabenbereiche der Kreisverwaltung, die dazu dienen, die räumliche Entwicklung des Heidekreises zu steuern und zu gestalten. Ihre Planungen haben das Ziel, eine nachhaltige und geordnete Entwicklung sicherzustellen.

Aufgaben der Regionalplanung
Die Regionalplanung befasst sich mit der übergeordneten Planung und Koordination in der Region. Sie legt fest, wie sich Städte und Gemeinden in unserem Kreis entwickeln sollen. Dabei sind unterschiedliche Anforderungen, wie Wohnen, Gewerbe, Landwirtschaft, Erholung und Naturschutz, an den Raum aufeinander abzustimmen. Die auf der jeweiligen Planungsebene auftretenden Konflikte sind auszugleichen sowie Vorsorge für einzelne Nutzungen und Funktionen des Raums zu treffen.

Hierbei ist das Regionale Raumordnungsprogramm ein zentrales Instrument der Regionalplanung.

Aufgaben der Bauleitplanung
Die Bauleitplanung auf der Landkreisebene ist für die Genehmigung der Flächennutzungspläne und selbständiger Bebauungspläne der Gemeinden zuständig. Zusätzlich unterstützt und koordiniert der Landkreis die kommunalen Planungsprozesse. Er berät die Gemeinden fachlich, fördert die interkommunale Zusammenarbeit und sorgt dafür, dass regionale Entwicklungsziele berücksichtigt werden.

Bauleitpläne sind den Zielen der Regionalplanung anzupassen.

Wie können Sie mitwirken?
Wir legen großen Wert auf die Beteiligung der Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen in unserem Kreis. Bei der Erstellung von Plänen führen wir öffentliche Auslegungen und Anhörungen durch, bei denen Sie Ihre Meinung und Anregungen einbringen können. Ihre Beteiligung hilft uns, die Planungen an den tatsächlichen Bedürfnissen und Wünschen auszurichten.

Haben Sie Fragen oder Anregungen zur Regional- und Bauleitplanung? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir freuen uns auf Ihre Mitwirkung.

Regionales Raumordnungsprogramm

Nach dem Niedersächsischen Raumordnungsgesetz (NROG) sind die Landkreise als „Träger der Regionalplanung“ für die Aufstellung und Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) zuständig. Das RROP konkretisiert die Vorgaben des Landesraumordnungsprogramms Niedersachsen auf regionaler Ebene. Darüber hinaus kann es gebietsspezifische eigene Planungsziele enthalten.

Der Landkreis Heidekreis beabsichtigt gemäß dem Beschluss des Kreistages vom 15.12.2023 sein Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) neu aufzustellen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten wird das Verfahren förmlich eingeleitet.

Erneuerbare Energien

Klimaschutzziele erfordern einen schnellen Ausbau erneuerbarer Energien

Niedersachsen strebt an, bis zum Jahr 2035 etwa 75 Prozent seines Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien zu decken. Bis 2040 soll Niedersachsen klimaneutral werden. Dieses Ziel ist Teil der Energiewende-Strategie des Landes und wurde im Niedersächsischen Energiekonzept festgelegt. Es beinhaltet den Ausbau von Windenergie, Photovoltaik, Biomasse und anderen erneuerbaren Energiequellen, um eine nachhaltige und klimafreundliche Energieversorgung zu gewährleisten. 

Photovoltaikanlage
Eine Windkraftanlage oder Windenergieanlage wandelt die Bewegungsenergie des Windes in elektrische Energie um und speist sie in ein Stromnetz ein.