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Informationen zum Vergaberecht und zur eVergabe

Vergaberecht
Der Heidekreis ist als öffentlicher Auftraggeber zur Einhaltung des Vergaberechts verpflichtet. Die Bestimmungen des Vergaberechts auf nationaler und europäischer Ebene dienen der öffentlichen Hand bei der Vergabe von Aufträgen als Rechtsgrundlage und Leitlinie für die wirtschaftliche Beschaffung von Lieferungen und (Bau-) Leistungen. Dabei sind folgende wesentliche Ziele zu beachten:

  • Gewährleistung von ungehinderten, transparenten und nichtdiskriminierenden wettbewerblichen Vergabeverfahren
  • Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei öffentlichen Beschaffungen
  • Bekämpfung von Korruption
  • Besondere Berücksichtigung mittelständischer Interessen

Weitere Informationen zum öffentlichen Auftragswesen sowie die derzeit geltenden Rechtsvorschriften finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.

eVergabe
Die Übermittlung der Vergabeunterlagen wird so weit wie möglich elektronisch durchgeführt. Grundsätzlich können die Unterlagen über das Vergabeportal ELViS der Fa. Subreport von den Bewerberinnen und Bewerbern heruntergeladen werden. Der Versand in gedruckter Form findet nur noch in begründeten Ausnahmefällen statt.

Das Portal der Fa. Subreport können Sie hier aufrufen.

Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG)
Seit dem 01.01.2014 gilt das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Das Gesetz soll Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge entgegenwirken, die durch den Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen, Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme mildern sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern.

Nähere Informationen hierzu finden Sie im Internetauftritt der Servicestelle zum Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz.

Ausschreibungen

Informationen zu Öffentlichen Ausschreibungen sowie zu beabsichtigten Beschränkten Ausschreibungen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)

Nachfolgend informieren der Heidekreis und die Abfallwirtschaft Heidekreis (AöR) über Öffentliche Ausschreibungen sowie gemäß § 19 Abs. 5 VOB/A über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 VOB/A ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer.

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Gymnasium Walsrode - Sanierung Kleinspielfelder auf dem Pausenhof
Der Landkreis Heidekreis beabsichtigt die Sanierung der Kleinspielfelder auf dem Pausenhof des Gymnasiums Walsrode im Rahmen einer Öffentlichen Ausschreibung zu vergeben.
(pdf / 0.06 MB)
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Sanierung der K 156 zw. KVP und OD Bomlitz
Der Landkreis Heidekreis beabsichtigt für die Sanierung der K 156 zw. KVP und OD Bomlitz die Straßenbauarbeiten im Rahmen einer Öffentlichen Ausschreibung zu vergeben.
(pdf / 0.06 MB)
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Sanierung Rüstungsaltlast Dethlinger Teich - Probenahme und Analytik des Grundwassers
Der Landkreis Heidekreis beabsichtigt die Probenahme und Analytik des Grundwassers im Rahmen eines Offenen Verfahrens zu vergeben.
(pdf / 0.01 MB)
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Erstellen einer Website 86-2024
Der Landkreis Heidekreis beabsichtigt die Erstellung einer Website im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung zu vergeben.
(pdf / 0.05 MB)
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Vergebene Aufträge

Informationen zu vergebenen Aufträgen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) und der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)

Der Heidekreis und die Abfallwirtschaft Heidekreis (AöR) informieren nachfolgend

  • gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A i. V. m. § 3 Abs. 3 NWertVO für die Dauer von sechs Monaten über vergebene Aufträge nach der VOB, wenn bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb oder bei Freihändigen Vergaben der Auftragswert 25.000 € ohne Umsatzsteuer übersteigt.
     
  • gemäß § 30 Abs. 1 UVgO für die Dauer von drei Monaten über vergebene Aufträge nach der UVgO, wenn bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb oder Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000 € ohne Umsatzsteuer übersteigt.

Open-House Verfahren beim Heidekreis

Detaillierte Informationen dazu können Sie dauerhaft im Themenbereich "Bekanntmachungen" abrufen.

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