Politik des Landkreises
Wer macht die Kreispolitik
Die Landkreise sind Gemeindeverbände und Gebietskörperschaften, die ihre Angelegenheiten in eigener Verantwortung verwalten. Neben diesen kommunalen Aufgaben erfüllen die Landkreise auch Aufgaben als untere staatliche Verwaltungsbehörde.
Der Landkreis handelt durch seine Organe: Kreistag - Kreisausschuss - Landrat.
Der Kreistag und der Landrat werden von den wahlberechtigten Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohnern gewählt. Der Kreistag wiederum bestimmt die Mitglieder des Kreisausschusses. Der Landrat ist politischer Repräsentant des Kreises und Chef der Verwaltung.
Landrat
Jens Grote wurde am 12. September 2021 zum Landrat des Landkreises Heidekreis gewählt.
Sein Amt hat er am 1. November 2021 angetreten.
Zuvor hat er seit 2016 die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen geleitet, welche mit dem Ankunftszentrum in Bad Fallingbostel-Oerbke auch im Heidekreis einen Standort unterhielt.
Der Landrat wird direkt von den Kreisbürgerinnen und Kreisbürgern gewählt.
Neben dem Kreistag und dem Kreisausschuss ist der Landrat ein Organ des Landkreises. Kraft Amtes ist er Mitglied des Kreistages und führt den Vorsitz im Kreisausschuss. Er ist Repräsentant des Landkreises und gleichzeitig Chef der Kreisverwaltung mit circa 800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Der Fachbereich „Service und Finanzen“ sowie die Pressestelle und die Stabsstelle "Schulverwaltung, Bildung, ÖPNV" sind beim Landrat verortet.
Landrat Jens Grote wird bei repräsentativen Aufgaben von den stellvertretenden Landrätinnen Tatjana Bautsch und Claudia Schiesgeries und vom stellvertretenden Landrat Henrik Rump unterstützt.

Allgemeiner Vertreter des Landrates
ist der Erste Kreisrat Oliver Schulze.
Er wurde am 10. Oktober 2014 vom Kreistag gewählt.
Seine Wiederwahl fand am 24. Juni 2022 statt. Die Amtszeit beträgt acht Jahre.
Dem Ersten Kreisrat sind seit dem 1. Mai 2023 die
Fachbereiche "Ordnung", "Veterinärwesen und Verbraucherschutz" und "Bau und Umwelt" und die
Stabsstellen „Vergabestelle“ und „Wirtschaftsförderung und Klimaschutz“ zugeordnet".

Kreisrätin
Seit dem 1. Mai 2023 ist Cornelia Reithmeier Kreisrätin und
damit Mitglied in der Führungsspitze der Kreisverwaltung.
Sie wurde vom Kreistag am 23. März 2023 auf acht Jahre gewählt.
Die Fachbereiche "Soziales“, "Kinder, Jugend, Familie" und "Gesundheit "
sowie die Stabsstelle "Verwaltungsentwicklung mit Controlling" liegen in ihrer Zuständigkeit.

Kreistag
Der Kreistag ist das oberste und für die Willensbildung im Landkreis wichtigste Organ und wird alle fünf Jahre neu gewählt. Alle Bürgerinnen und Bürger, die mindestens 16 Jahre alt sind, entscheiden darüber, wie sich der Kreistag zusammensetzt. Die Wahlperiode des Kreistages begann am 01.11.2021 und wird am 31.10.2026 enden.
Der Kreistag trifft in öffentlicher Sitzung alle wichtigen Entscheidungen für den Landkreis und bestimmt Ziele und Grundsätze, nach denen die Verwaltung arbeitet. Er tagt in der Regel viermal pro Jahr. Zur Vorbereitung seiner Beschlüsse hat der Kreistag Ausschüsse gebildet.
Der Kreistag hat 51 Mitglieder, wobei 50 Sitze auf die bei der Kreiswahl gewählten Abgeordneten entfallen, das 51. Mitglied ist der direkt gewählte Landrat. Die Abgeordneten haben sich zu folgenden Fraktionen und Gruppen zusammengeschlossen. Neben diesen hat ein Abgeordneter der Partei DIE LINKE einen Sitz inne:
- Kreistagsfraktion der CDU: 15 Mitglieder
- Kreistagsfraktion der SPD: 16 Mitglieder
- Kreistagsfraktion der GRÜNEN: 6 Mitglieder
- Kreistagsfraktion der AfD: 3 Mitglieder
- Gruppe FDP/BürgerUnion im Kreistag: 5 Mitglieder
- Gruppe Unabhängige Bürgerliste im Kreistag: 3 Mitglieder
- ein weiterer Abgeordneter (DIE LINKE)
- ein weiterer Abgeordneter (fraktionslos)
Die Kreistagsabgeordneten sind keine Berufspolitiker, sondern ehrenamtlich Tätigen gleichgestellt.
Die Vorsitzende des Kreistages ist Frau Kreistagsabgeordnete Silke Thorey-Elbers (CDU).
Kreisausschuss
Der Kreisausschuss ist wie der Kreistag und der Landrat ein Organ des Landkreises. Den Vorsitz im Kreisausschuss führt der Landrat.
Der Kreisausschuss bereitet die Beschlüsse des Kreistages vor. Des Weiteren beschließt er über alle Angelegenheiten, die nicht der Beschlussfassung des Kreistages vorbehalten sind und die nicht dem Landrat als Geschäfte der laufenden Verwaltung obliegen. Er tagt in der Regel einmal im Monat, seine Sitzungen sind nicht öffentlich.
Der Kreisausschuss besteht aus 13 Mitgliedern - 10 stimmberechtigten Kreistagsabgeordneten, zwei beratenden Kreistagsabgeordneten (Grundmandate) und dem Landrat. Die Sitzverteilung im Kreisausschuss bestimmt sich durch einen gesetzlich vorgegebenen Verteilungsschlüssel nach der Fraktions- bzw. Gruppenstärke der jeweiligen Parteien im Kreistag. Über die personelle Besetzung entscheiden die Fraktionen und Gruppen. Der Erste Kreisrat gehört dem Kreisausschuss als beratendes Mitglied an. Auch die Gleichstellungsbeauftragte nimmt an allen Sitzungen teil.
Die Verteilung der elf Sitze im Kreisausschuss sind im Kreistagsinformationssystem einzusehen. Den Vorsitz hat Landrat Jens Grote.
Neben dem Kreisausschuss gibt es nachstehende Ausschüsse des Kreistages. Zu deren Besetzung gelangen Sie mit einem Klick auf den Ausschuss.
Kreistagsinformationssystem
Interessierte Bürgerinnen und Bürgern erhalten Informationen aus dem Kommunalen Sitzungsdienst der Kreisverwaltung. Sie können sich über die Mandatsträger und die Gremien des Kreistages informieren. Über den Sitzungskalender auf der Startseite gelangen Sie zu der Tagesordnung und den Beschlussvorlagen der jeweiligen Sitzung. Dort werden auch die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen eingestellt. So kann die Arbeit der politischen Gremien begleitet werden.
Als Mitglied des Kreistages haben Sie die Möglichkeit, auch die nicht öffentlichen Informationen des Sitzungsdienstes abzurufen, indem Sie sich mit Ihrer Nutzerkennung anmelden.