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Haushaltssatzung & Haushaltsplan
Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan.
Im Haushaltsplan sind die Haushaltsmittel des Heidekreises für ein Haushaltsjahr veranschlagt.
Haushalt 2024
Am 15.12.2023 hat der Kreistag des Heidekreises den Haushalt 2024 beschlossen.
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan des Heidekreises für das Haushaltsjahr 2024 mit Schreiben vom 01.03.2024 genehmigt. Die Haushaltssatzung tritt nach öffentlicher Auslegung vom 06.03. bis zum 14.03. am 15.03.2024 in Kraft.
Die Eckdaten (Summen der Erträge und Aufwendungen sowie der Ein- und Auszahlungen, Kreditermächtigungen, Kreisumlagehebesatz) für das Haushaltsjahr 2024 ergeben sich aus der Haushaltssatzung.
Darüberhinausgehende, detailliertere Angaben auf Produktebene und das Investitionsprogramm sind im gesamten Haushaltsplan mit Anlagen (unter anderem auch Vor- und Beteiligungsbericht) abgebildet.
Haushalt 2023
Am 16.12.2022 hat der Kreistag des Heidekreises den Haushalt 2023 beschlossen.
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan des Heidekreises für das Haushaltsjahr 2023 mit Schreiben vom 02.03.2023 genehmigt.
Die Haushaltssatzung tritt nach öffentlicher Auslegung vom 08.03. bis zum 16.03. am 17.03.2023 in Kraft.
Die Eckdaten (Summen der Erträge und Aufwendungen sowie der Ein- und Auszahlungen, Kreditermächtigungen, Kreisumlagehebesatz) für das Haushaltsjahr 2023 ergeben sich aus der Haushaltssatzung.
Darüberhinausgehende, detailliertere Angaben auf Produktebene und das Investitionsprogramm sind im gesamten Haushaltsplan mit Anlagen (unter anderem auch Vor- und Beteiligungsbericht) abgebildet.
Am 10.12.2021 hat der Kreistag des Heidekreises den Haushalt 2022 beschlossen.
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan des Heidekreises für das Haushaltsjahr 2022 mit Schreiben vom 26.01.2022 genehmigt.
Die Haushaltssatzung tritt nach öffentlicher Auslegung vom 02.02. bis zum 10.02. am 11.02.2022 in Kraft.
Die Eckdaten (Summen der Erträge und Aufwendungen sowie der Ein- und Auszahlungen, Kreditermächtigungen, Kreisumlagehebesatz) für das Haushaltsjahr 2022 ergeben sich aus der Haushaltssatzung (PDF).
Darüberhinausgehende, detailliertere Angaben auf Produktebene und das Investitionsprogramm sind im gesamten Haushaltsplan (PDF) mit Anlagen (unter anderem auch Vor- und Beteiligungsbericht) abgebildet.
Am 18.12.2020 hat der Kreistag des Heidekreises den Haushalt 2021 beschlossen.
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan des Heidekreises für das Haushaltsjahr 2021 mit Schreiben vom 23.02.2021 genehmigt.
Die Haushaltssatzung tritt nach öffentlicher Auslegung vom 01.03. bis zum 09.03. am 10.03.2021 in Kraft.
Die Eckdaten (Summen der Erträge und Aufwendungen sowie der Ein- und Auszahlungen, Kreditermächtigungen, Kreisumlagehebesatz) für das Haushaltsjahr 2021 ergeben sich aus der Haushaltssatzung.
Darüberhinausgehende, detailliertere Angaben auf Produktebene und das Investitionsprogramm sind im gesamten Haushaltsplan mit Anlagen (unter anderem auch Vor- und Beteiligungsbericht) abgebildet.
Am 06.12.2019 hat der Kreistag des Heidekreises den Haushalt 2020 beschlossen.
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan des Heidekreises für das Haushaltsjahr 2020 mit Schreiben vom 30.01.2020 genehmigt.
Die Haushaltssatzung tritt nach öffentlicher Auslegung vom 06.02. bis zum 14.02. am 15.02.2020 in Kraft.
Die Eckdaten (Summen der Erträge und Aufwendungen sowie der Ein- und Auszahlungen, Kreditermächtigungen, Kreisumlagehebesatz) für das Haushaltsjahr 2020 ergeben sich aus der Haushaltssatzung.
Darüberhinausgehende, detailliertere Angaben auf Produktebene und das Investitionsprogramm sind im gesamten Haushaltsplan mit Anlagen (unter anderem auch Vor- und Beteiligungsbericht) abgebildet.
Ihr Kontakt
Fachgruppenleitung Herr C. Rose
29614 Soltau
Satzungen und Verordnungen
Kreisrecht des Landkreises Heidekreis
Neben den Gesetzen und Verordnungen des Bundes und des Landes wird die Tätigkeit des Heidekreises auch durch das sogenannte Kreisrecht bestimmt. Dazu gehören unter anderem Satzungen, die der Kreistag beschließt.
Die nachfolgende Sammlung enthält geltende Satzungen und Verordnungen des Heidekreises. Änderungen werden möglichst zeitnah eingearbeitet. Die Sammlung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Ihr Kontakt
Herr D. Hebenbrock
29683 Bad Fallingbostel
Im Internet verkündete Satzungen und Verordnungen
Seit Inkrafttreten der Neufassung der Hauptsatzung des Landkreises Heidekreis im November 2011 verkündet der Heidekreis Satzungen und Verordnungen, soweit diese im Internet verkündet werden dürfen, auf der hiesigen Internetseite.
Diese stehen in einer Auflistung nach Jahren sortiert dauerhaft zur Verfügung.
Seit dem 1. Februar 2022 verkündet der Heidekreis Satzungen und Verordnungen, soweit diese im Internet verkündet werden dürfen, in seinem elektronischen Amtsblatt unter www.heidekreis.de/amtsblatt.
Verwaltungsaufbau
An der Spitze steht Landrat Jens Grote. Als Chef der Verwaltung leitet der Landrat die Kreisverwaltung. Der Landrat ist Mitglied im Kreistag, Vorsitzender des Kreisausschusses und zuständig für die Umsetzung der politischen Beschlüsse des Kreistages durch die Verwaltung.
Datenschutz
Zur Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben muss die Kreisverwaltung auch personenbezogene Daten verarbeiten. Das geschieht aufgrund von Rechtsvorschriften oder weil die Betroffenen in die Datenverarbeitung eingewilligt haben.
Lesen Sie mehr über die Verarbeitung von personenbezogener Daten.
Kreisarchiv des Heidekreises
Das Kreisarchiv ist das "Gedächtnis der Kreisverwaltung", eine Einrichtung, die sowohl für die Verwaltung selbst, wie auch für die Öffentlichkeit arbeitet.
Unterlagen, die von bleibender und regionalgeschichtlicher Bedeutung sind, werden hier verwahrt.