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Haushaltssatzung & Haushaltsplan
Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan.
Im Haushaltsplan sind die Haushaltsmittel des Heidekreises für ein Haushaltsjahr veranschlagt.
Haushalt 2025
Am 13.12.2024 hat der Kreistag des Heidekreises den Haushalt 2025 beschlossen.
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan des Heidekreises für das Haushaltsjahr 2025 mit Schreiben vom 06.02.2025 genehmigt.
Die Haushaltssatzung tritt nach öffentlicher Auslegung vom 11.02. bis zum 19.02. am 20.02.2025 in Kraft.
Die Eckdaten (Summen der Erträge und Aufwendungen sowie der Ein- und Auszahlungen, Kreditermächtigungen, Kreisumlagehebesatz) für das Haushaltsjahr 2025 ergeben sich aus der Haushaltssatzung.
Darüberhinausgehende, detailliertere Angaben auf Produktebene und das Investitionsprogramm sind im gesamten Haushaltsplan mit Anlagen (unter anderem auch Vor- und Beteiligungsbericht) abgebildet.
Ihr Kontakt
Fachgruppenleitung Herr C. Rose
29614 Soltau
Satzungen und Verordnungen
Kreisrecht des Landkreises Heidekreis
Neben den Gesetzen und Verordnungen des Bundes und des Landes wird die Tätigkeit des Heidekreises auch durch das sogenannte Kreisrecht bestimmt. Dazu gehören unter anderem Satzungen, die der Kreistag beschließt.
Die nachfolgende Sammlung enthält geltende Satzungen und Verordnungen des Heidekreises. Änderungen werden möglichst zeitnah eingearbeitet. Die Sammlung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Ihr Kontakt
Herr D. Hebenbrock
29683 Bad Fallingbostel
Im Internet verkündete Satzungen und Verordnungen
Seit Inkrafttreten der Neufassung der Hauptsatzung des Landkreises Heidekreis im November 2011 verkündet der Heidekreis Satzungen und Verordnungen, soweit diese im Internet verkündet werden dürfen, auf der hiesigen Internetseite.
Diese stehen in einer Auflistung nach Jahren sortiert dauerhaft zur Verfügung.
Seit dem 1. Februar 2022 verkündet der Heidekreis Satzungen und Verordnungen, soweit diese im Internet verkündet werden dürfen, in seinem elektronischen Amtsblatt unter www.heidekreis.de/amtsblatt.

Verwaltungsaufbau
An der Spitze steht Landrat Jens Grote. Als Chef der Verwaltung leitet der Landrat die Kreisverwaltung. Der Landrat ist Mitglied im Kreistag, Vorsitzender des Kreisausschusses und zuständig für die Umsetzung der politischen Beschlüsse des Kreistages durch die Verwaltung.
Datenschutz
Zur Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben muss die Kreisverwaltung auch personenbezogene Daten verarbeiten. Das geschieht aufgrund von Rechtsvorschriften oder weil die Betroffenen in die Datenverarbeitung eingewilligt haben.
Lesen Sie mehr über die Verarbeitung von personenbezogener Daten.

Kreisarchiv des Heidekreises
Das Kreisarchiv ist das "Gedächtnis der Kreisverwaltung", eine Einrichtung, die sowohl für die Verwaltung selbst, wie auch für die Öffentlichkeit arbeitet.
Unterlagen, die von bleibender und regionalgeschichtlicher Bedeutung sind, werden hier verwahrt.
