Ausbildung/ Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung
Die öffentliche Verwaltung ist Deutschlands größter Arbeitgeber und bieten Ihnen quasi vor Ihrer Haustüre ein breites Spektrum moderner und zukunftssicherer Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpersonen
Formulare, Unterlagen und weitere Informationen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fachlich freigegeben durch
AG Kommunenredaktion
Ort auswählen
Landkreis Heidekreis - Fachgruppe Personal
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag u. Donnerstag: 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag u. Donnerstag: 14.00 - 16.00 Uhr
Parkplätze