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Prüfung über die erforderlichen Rechtskenntnisse als Patentanwältin/Patentanwalt Zulassung

Die Zulassung zur Prüfung über die erforderlichen Rechtskenntnisse als Patentanwältin/Patentanwalt muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamtes.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Deutsches Patent- und Markenamt
Finden Sie hier Ihren Einheitlichen Ansprechpartner
Formulare, Unterlagen und weitere Informationen
  • Nachweis des Erwerb der technischen Befähigung
  • Nachweis der vorgeschriebenen Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes
Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 260,00 Euro
Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsbehelf

Gegen den ablehnenden Bescheid kann der Bewerber innerhalb eines Monats nach Zustellung bei dem Oberlandesgericht den Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Justizministerium

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Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Heidekreis
Adresse

Harburger Straße 2

29614 Soltau