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Anmeldung bei der Tierärztekammer

Für alle in Niedersachsen den Beruf ausübenden Tierärztinnen und Tierärzte besteht eine Pflichtmitgliedschaft bei der zuständigen Stelle.
Gleiches gilt für nicht berufstätige Tierärztinnen und Tierärzte, sofern sie ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben. Diese haben sich gemäß der Meldeordnung bei der zuständigen Stelle anzumelden und bestimmte Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Tierärztekammer Niedersachsen.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Finden Sie hier Ihren Einheitlichen Ansprechpartner
Formulare, Unterlagen und weitere Informationen
  • Berechtigungsnachweise
Welche Gebühren fallen an?

 Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anmeldung bei der zuständigen Stelle muss innerhalb eines Monats nach Tätigkeitsaufnahme bzw. Hauptwohnsitzaufnahme in Niedersachsen bei der jeweiligen Geschäftsstelle erfolgen.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung

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Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Heidekreis
Adresse

Harburger Straße 2

29614 Soltau