Direkteinleitung von Niederschlagswasser: Erlaubnis
Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer und die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Direkteinleitererlaubnis).
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Ansprechpersonen
Formulare, Unterlagen und weitere Informationen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Datenschutzhinweis - Beantragung von Erlaubnissen, Zulassungen, Stellungnahmen
Datenschutzhinweis - Erlaubniserteilung für Gewässerbenutzungen, Anlagengenehmigungen, Erdaufschlüsse, Ahndung von Verstößen - Pflichtverletzungen
Datenschutzhinweis - Beantragung von Erlaubnissen - Registrierung von Anlagen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Ort auswählen
Landkreis Heidekreis - Fachgruppe Wasser, Boden, Abfall
Adresse
Harburger Straße 2
29614 Soltau
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag u. Donnerstag: 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag u. Donnerstag: 14.00 - 16.00 Uhr
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