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Pflichten von Entsorgungs- und Verwertungsbetrieben für Bioabfall

Für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, kommunale und gewerbliche Bioabfallbehandler oder Gemischhersteller sowie Erzeuger und Besitzer bestimmter Bioabfälle gelten beim Umgang mit Bioabfällen bestimmte Anforderungen, die in der Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden (BioAbfV) festgelegt sind. Diese betreffen z.B. die Behandlung und Untersuchung von Bioabfall und dessen Aufbringung auf Böden, die landwirtschaftlich, fortwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden sowie Nachweispflichten.

Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden (BioAbfV)
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt, dem Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover.

Ansprechpersonen
Frau M. Butschbach
05191 970-678
05191 970-99678
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

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Landkreis Heidekreis - Fachgruppe Wasser, Boden, Abfall
Adresse

Harburger Straße 2

29614 Soltau

Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag u. Donnerstag: 14.00 - 16.00 Uhr