Fernlehrgänge Mitteilung von wesentlichen Änderungen
Wesentliche Änderungen der tatsächlichen Umstände, die für die Zulassung von Fernlehrgängen maßgebend sind, hat die Veranstalterin/der Veranstalter unverzüglich der zuständigen Stelle mitzuteilen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU).
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner im Dienstleisterportal Niedersachsen
Formulare, Unterlagen und weitere Informationen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Kultusministerium
Ort auswählen
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Heidekreis
Adresse
Harburger Straße 2
29614 Soltau
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