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Gewerbemüll Entsorgung

Gewerbebetriebe können ihren Restabfall

  •  in städtischen Abfallbehältern sowie
  •  in eigenen Behältern

sammeln und selbst oder über privat beauftragte Firmen als Direktanlieferung entsorgen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven und Göttingen bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.

Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am jeweiligen Wohnsitz den Müll entsorgen.

Ansprechpersonen
Herr Thomas Heinecke
Kundenberater
05191 92812-12
05191 92812-26
Service-Center AHK
(Anruf aus allen inländischen Netzen kostenfrei)
0800 112-3811
Ergänzung zu An wen muss ich mich wenden?

Zuständig im Landkreis Heidekreis ist die Abfallwirtschaft Heidekreis. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Formulare, Unterlagen und weitere Informationen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fachlich freigegeben durch

AG Kommunenredaktion

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Abfallwirtschaft Heidekreis - Anstalt öffentlichen Rechts
Adresse

Winsener Straße 17

29614 Soltau

Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag 8:00 - 16:30 Uhr
Freitag 8:00 - 12:00 Uhr

Telefonzeiten:
Montag - Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 16:00 Uhr
Tel. 0800 11 238 11