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Wohngeld Aufhebung/Unwirksamkeit

Der Wohngeldbescheid kann gemäß § 28 Wohngeldgesetz (WoGG) unter bestimmten Voraussetzungen von der zuständigen Stelle aufgehoben werden oder wird kraft Gesetz unwirksam.

Bei erheblicher Änderung der Wohn- und Einkommenssituation der Wohngeldempfängerin/des Wohngeldempfängers ist die zuständige Stelle berechtigt, den Wohngeldbescheid aufzuheben und Rückzahlungen einzufordern.

§ 28 Wohngeldgesetz (WoGG)
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.

Ansprechpersonen
Herr Mark Hamers
Zuständig für:
ALG II Cj - F, Wohngeld H - Q
0.04
05192 130-2202
05192 130-982202
Frau Irina Hein
Zuständig für:
ALG II A - Bel, Wohngeld A - G
0.06
05192 130-2205
05192 130-982205
Frau Martina Rode
Zuständig für:
ALG II Bem - Ci, Wohngeld R - Z
0.03
05192 130-2207
05192 130-982207
Voraussetzungen
  • erhebliche Einkommenerhöhung oder erhebliche Verringung der Miete/Belastung,
  • Aufgabe/Kündigung des Wohnraums durch den Wohngeldempfänger/die Wohngeldempfängerin oder den zu berücksichtigenden Personen,
  • Zweckwidrige Verwendung des Wohngelds, d.h. das Wohngeld wird vollständig oder überwiegend nicht zur Bezahlung der Miete oder zur Aufbringung der Belastung verwendet,
  • Beantragung oder Empfang von Transferleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung) eines oder mehrerer Haushaltsmitglieder.
Formulare, Unterlagen und weitere Informationen

Es werden Unterlagen benötigt. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Änderungen der Wohn- und Einkommenssituation des Wohngeldempfängers/der Wohngeldempfängerin und weiterer zu berücksichtigender Personen sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.

Was sollte ich noch wissen?

Ausführliche Informationen gibt es vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB):

BMWSB - Informationen zum Wohngeld
BMWSB - Wohngeld-Plus-Reform
Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Ort auswählen
Stadt Munster - Fachgruppe 22 - Soziales
Adresse

Heinrich-Peters-Platz 1

29633 Munster

Öffnungszeiten
Telefonisch, per E-Mail und nach vorheriger Terminabsprache:
Montag........... 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:30 Uhr
Dienstag......... 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:30 Uhr
Mittwoch........ 08:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag.... 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:30 Uhr
Freitag............ 08:30 – 13:00 Uhr