Zweitwohnungssteuer Befreiung
Die Stadt Munster erhebt keine Zweitwohnungssteuer / Nebenwohnsitzsteuer.
Ergänzung zu Leistungsbeschreibung
Die Stadt Munster erhebt keine Zweitwohnungssteuer / Nebenwohnsitzsteuer.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpersonen
Formulare, Unterlagen und weitere Informationen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Ort auswählen
Stadt Munster - Fachgruppe 12 - Finanzen
Adresse
Heinrich-Peters-Platz 1
29633 Munster
Öffnungszeiten
Montag 8.30 - 12.00 und 14.00 - 16.30
Dienstag 8.30 - 12.00 und 14.00 - 16.30
Mittwoch 8.30 - 12.00
Donnerstag 8.30 - 12.00 und 14.00 - 16.30
Freitag 8.30 - 13.00
Dienstag 8.30 - 12.00 und 14.00 - 16.30
Mittwoch 8.30 - 12.00
Donnerstag 8.30 - 12.00 und 14.00 - 16.30
Freitag 8.30 - 13.00
Parkplätze