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Zweitwohnungssteuer Befreiung

Die Stadt Munster erhebt keine Zweitwohnungssteuer / Nebenwohnsitzsteuer.

Ergänzung zu Leistungsbeschreibung

Die Stadt Munster erhebt keine Zweitwohnungssteuer / Nebenwohnsitzsteuer.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Ansprechpersonen
Herr Michael Falk
3.04
05192 130-1200
05192 130-981200
Formulare, Unterlagen und weitere Informationen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Ort auswählen
Stadt Munster - Fachgruppe 12 - Finanzen
Adresse

Heinrich-Peters-Platz 1

29633 Munster

Öffnungszeiten
Montag 8.30 - 12.00 und 14.00 - 16.30
Dienstag 8.30 - 12.00 und 14.00 - 16.30
Mittwoch 8.30 - 12.00
Donnerstag 8.30 - 12.00 und 14.00 - 16.30
Freitag 8.30 - 13.00