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Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes

Die Abmeldung eines Hauptwohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn Sie beispielsweise ins Ausland verziehen. Wird ein Nebenwohnsitz zum neuen Hauptwohnsitz, ist ein Statuswechsel notwendig.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Ansprechpersonen
Frau Julia Böhm
0.09
05192 130-2109
05192 130-982112
Frau Friederike Cohrs
0.09
05192 130-2109
Frau Susanne Fischer
0.09
05192 130-2109
05192 130-982114
Frau Sara-Therese Köhler
0.09
05192 130-2109
Frau Anja Kupitz
0.09
05192 130-2109
05192 130-982111
Frau Violetta Uhrich
0.09
05192 130-2109
05192 130-982114
Formulare, Unterlagen und weitere Informationen
  • Meldeschein
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Abmeldung ins Ausland ist frühestens 1 Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.

Anträge / Formulare
Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.
Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Ort auswählen
Stadt Munster - Fachgruppe 21 - Bürgerbüro
Adresse

Heinrich-Peters-Platz 1

29633 Munster

Öffnungszeiten
Montag 8:30 - 16:30 Uhr
Dienstag 8:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 8:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag 8:30 - 13:00 Uhr