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Besitz von Polioviren Anzeige

Natürliche oder juristische Personen, die die tatsächliche Sachherrschaft über Polioviren oder Material, das möglicherweise Polioviren enthält, haben (Besitzer), haben dies der zuständigen Stelle unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige muss Angaben zu der Einrichtung, zu der verantwortlichen Person, zu der Art und der Menge der Polioviren oder des Materials sowie zu dem damit verfolgten Zweck enthalten.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Ansprechpersonen
Telefonzentrale Gesundheitsamt
05162 970-0
Formulare, Unterlagen und weitere Informationen
  • ausgefülltes Formular
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige muss unverzüglich erfolgen.

Urheber

List-ID 845 (Positivliste; Stand: 13.09.2018)

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Fachlich freigegeben am
14.08.2018
Ort auswählen
Landkreis Heidekreis - Fachbereich Gesundheit
Adresse

Dierkingstraße 19

29664 Walsrode

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