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Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung

Bei einer Adressänderung innerhalb des Zulassungsbezirks erhalten Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I.

Ergänzung zu Leistungsbeschreibung

Für diese Leistung bietet der Heidekreis die Möglichkeit eines KFZ-Online-Antrages mit Terminvereinbarung. Für nähere Informationen klicken Sie bitte hier.

Verfahrensablauf

Die Änderung muss von der Halterin/vom Halter des Fahrzeugs oder durch eine bevollmächtigte Person gemeldet werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.

Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Ansprechpersonen
N. N.
05162 970-500
Die Beschäftigten des Dienstleistungsbüros Soltau
05191 970-700
Ergänzung zu An wen muss ich mich wenden?

Diese Leistung wird in der Zulassungsstelle des Landkreises in Bad Fallingbostel, sowie im Dienstleistungsbüro in Soltau angeboten. Daneben besteht das Angebot in den Bürgerbüros der Samtgemeinde Schwarmstedt sowie der Städte Schneverdingen und Munster.

Voraussetzungen
  • bereits erfolgte Wohnsitz Anmeldung bzw. Wohnsitz Ummeldung
Formulare, Unterlagen und weitere Informationen
  • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
    • Alternativ:
      • eine Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf die Einzugsermächtigung verzichtet oder
      • der Nachweis der Steuerbefreiung

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

bei Firmen zusätzlich:

  • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
  • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Änderung muss schnellstmöglich erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?

Die zuständige Stelle gibt die Änderungsmeldung automatisch an das Hauptzollamt weiter.

Fachlich freigegeben durch

AG Kommunenredaktion

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Landkreis Heidekreis - Fachgruppe Verkehrsteuerung, Zulassung, Fahrerlaubnis
Adresse

Vogteistraße 19

29683 Bad Fallingbostel

Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag u. Donnerstag: 14.00 - 16.00 Uhr