Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
Herzlich willkommen in Schneverdingen!
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von 2 Wochen bei der Meldebehörde anzumelden.
Bitte kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme, beispielsweise bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses, zu vermeiden.
Ihren Wohnsitz melden Sie im Bürgerbüro der Stadt Schneverdingen an. Die Anmeldung sollten Sie persönlich (ab dem 16. Lebensjahr) vornehmen.
Ist dies aus zeitlichen Gründen nicht möglich, kann die Anmeldung durch eine dritte Person vorgenommen werden. Diese muss sich ausweisen und das von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular, Ihren Personalausweis und gegebenenfalls Reisepass vorlegen.
Beim Anmelden von Personen unter 16 Jahren beachten Sie bitte die Kategorie "Welche Unterlagen werden benötigt?".
Herzlich willkommen in Schneverdingen!
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von 2 Wochen bei der Meldebehörde anzumelden.
Bitte kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme, beispielsweise bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses, zu vermeiden.
Ihren Wohnsitz melden Sie im Bürgerbüro der Stadt Schneverdingen an. Die Anmeldung sollten Sie persönlich (ab dem 16. Lebensjahr) vornehmen.
Ist dies aus zeitlichen Gründen nicht möglich, kann die Anmeldung durch eine dritte Person vorgenommen werden. Diese muss sich ausweisen und das von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular, Ihren Personalausweis und gegebenenfalls Reisepass vorlegen.
Beim Anmelden von Personen unter 16 Jahren beachten Sie bitte die Kategorie "Welche Unterlagen werden benötigt?".
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.
- Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Wohnungsgeberbestätigung
- Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
- die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
- betreuten Personen:
- schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
- Personen, die nicht selbst erscheinen können:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
- aus dem Ausland zugezogenen Personen:
Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.
Schulstraße 3
29640 Schneverdingen
Sie erreichen uns telefonisch:
Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 -18:00 Uhr