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Behinderung Beratung

Bei Fragen hinsichtlich der amtlichen Feststellung einer Behinderung, zu entsprechend der festgestellten Behinderung zustehenden Nachteilsausgleichen, dem Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweisen und den Voraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr und/oder der Befreiung/Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer und der Ausstellung des Beiblattes mit oder ohne Wertmarke wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Außenstelle des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie, die für Ihren Wohnort zuständig ist.

Formulare, Unterlagen und weitere Informationen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Was sollte ich noch wissen?

Mehr Informationen zum Thema "Menschen mit Behinderung" finden Sie auf der folgenden Internetseite:

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Ort auswählen
Landesamt für Soziales, Jugend und Familie -Außenstelle Verden-
Adresse

Marienstraße 8

27283 Verden (Aller)

Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
9.00 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung.