Beistandschaft
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.
Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für
-
die Feststellung der Vaterschaft oder
-
die Geltendmachung des Kindesunterhalts.
Ergänzung zu Leistungsbeschreibung
Wichtiger Hinweis
In der Fachgruppe Vormund-/Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss, kommt es derzeit zu einem erhöhten Aufkommen an Anträgen. Dies ist leider mit verzögerten Bearbeitungszeiten verbunden. Damit die Mitarbeiter*innen Ihren Antrag möglichst zeitnah bearbeiten können, bitten wir Sie von telefonischen Anfragen abzusehen. Sollten Sie dennoch Fragen zu Ihrem Antrag haben, wenden Sie sich gern per E-Mail an Ihre/n zuständige/n Sachbearbeiter*in.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils.
Ansprechpersonen
Frau S. Adam
Zuständig für:
Beginn des Nachnamens des Kindes: F, I, M, T, V
Beginn des Nachnamens des Kindes: F, I, M, T, V
05162 970-289
05162 970-99289
Frau M. Brillen
Zuständig für:
Beginn des Nachnamens des Kindes: E, P, Q, R
Beginn des Nachnamens des Kindes: E, P, Q, R
05162 970-392
05162 970-99392
Frau B. Bruns
Zuständig für:
Beginn des Nachnamens des Kindes: D, Na-Net, S, Sch
Beginn des Nachnamens des Kindes: D, Na-Net, S, Sch
05162 970-245
05162 970-99245
Frau A. Dettmer
Zuständig für:
Beginn des Nachnamens des Kindes: B, C, St, X, Y, Z
Beginn des Nachnamens des Kindes: B, C, St, X, Y, Z
05162 970-418
05162 970-99418
Frau C. Pasch
Zuständig für:
Beginn des Nachnamens des Kindes: H, J, Neu-Nz
Beginn des Nachnamens des Kindes: H, J, Neu-Nz
05162 970-393
05162 970-99393
Frau U. Richter
Zuständig für:
Beginn des Nachnamens des Kindes: A, G, O, U, W
Beginn des Nachnamens des Kindes: A, G, O, U, W
05162 970-373
05162 970-99373
Frau M. Wegwerth
Zuständig für:
Beginn des Nachnamens des Kindes: K und L
Beginn des Nachnamens des Kindes: K und L
05162 970-288
05162 970-99288
Formulare, Unterlagen und weitere Informationen
Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.
Antragsberechtigt ist
- der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
- bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben, der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
- die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.
Welche Fristen muss ich beachten?
Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt.
Ort auswählen
Landkreis Heidekreis - Fachgruppe Vormund-/Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss
Adresse
Vogteistraße 19
29683 Bad Fallingbostel
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag u. Donnerstag: 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag u. Donnerstag: 14.00 - 16.00 Uhr
Parkplätze