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Fundsachen

Wenn Sie einen Wertgegenstand (einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstelle ist das Fundbüro im Bürgerbüro der Stadt Schneverdingen. Fundsache, Fundort und Fundzeit sowie Ihre Personalien werden festgehalten, da Sie eventuell Anspruch auf Finderlohn oder auf den Fund selbst haben, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.

Aufbewahrung und Versteigerung:

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich die Besitzerin oder der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder(in) Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

Tiere:

Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit der Abteilung für Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Ordnungsamt) der Stadt Schneverdingen Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit der Stadt können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.

Sie können Fundtiere auch ohne Anzeige direkt in einem Tierheim abgeben. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim erledigt, da ohne Anzeige die Kommune nicht dazu verpflichtet ist, die Kosten der Unterbringung zu tragen.

Haben sich die Eigentümer des Tieres innerhalb einer Frist (üblicherweise eines Monats) nicht gemeldet, gilt das Tier als herrenlos und wird zur weiteren Versorgung der betreuenden Stelle (wie dem Tierheim) überlassen.

Ergänzung zu Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen Wertgegenstand (einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstelle ist das Fundbüro im Bürgerbüro der Stadt Schneverdingen. Fundsache, Fundort und Fundzeit sowie Ihre Personalien werden festgehalten, da Sie eventuell Anspruch auf Finderlohn oder auf den Fund selbst haben, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.

Aufbewahrung und Versteigerung:

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich die Besitzerin oder der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder(in) Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

Tiere:

Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit der Abteilung für Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Ordnungsamt) der Stadt Schneverdingen Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit der Stadt können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.

Sie können Fundtiere auch ohne Anzeige direkt in einem Tierheim abgeben. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim erledigt, da ohne Anzeige die Kommune nicht dazu verpflichtet ist, die Kosten der Unterbringung zu tragen.

Haben sich die Eigentümer des Tieres innerhalb einer Frist (üblicherweise eines Monats) nicht gemeldet, gilt das Tier als herrenlos und wird zur weiteren Versorgung der betreuenden Stelle (wie dem Tierheim) überlassen.

Ergänzung zu An wen muss ich mich wenden?

Fundgegenstände: Fundbüro (im Bürgerbüro)
Fundtiere: Abteilung für Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Ordnungsamt)

Fundbüro online Schneverdingen
Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

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Fachbereich II - Bürgerdienste - Bürgerbüro
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29640 Schneverdingen

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