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Grundsteuerbescheid für Grundstücke erhalten

Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der zuständigen Stelle erhoben, auf deren Gebiet der Grundbesitz liegt. Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz.
 
Grundbesitz sind
• land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A),
• Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).


Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.
Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag (Grundlagenbescheid). Die Stadt Munster beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer. Liegt vom Finanzamt kein Einheitswertbescheid vor, kommt die Ersatzbemessung zur Anwendung.
Die steuerliche Eigentumsumschreibung erfolgt durch das Finanzamt zum 1.1. des auf den Eigentumswechsel folgenden Jahres.
Eine frühere grundsteuerliche Umschreibung ist auf schriftlichen Antrag des Käufers bei der Stadt Munster möglich.

Ergänzung zu Leistungsbeschreibung

Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der zuständigen Stelle erhoben, auf deren Gebiet der Grundbesitz liegt. Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz.
 
Grundbesitz sind
• land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A),
• Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).


Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.
Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag (Grundlagenbescheid). Die Stadt Munster beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer. Liegt vom Finanzamt kein Einheitswertbescheid vor, kommt die Ersatzbemessung zur Anwendung.
Die steuerliche Eigentumsumschreibung erfolgt durch das Finanzamt zum 1.1. des auf den Eigentumswechsel folgenden Jahres.
Eine frühere grundsteuerliche Umschreibung ist auf schriftlichen Antrag des Käufers bei der Stadt Munster möglich.

Teaser

Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.

Verfahrensablauf

Nachdem das Finanzamt einen Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid erlassen hat, erteilt die Gemeinde Ihnen auf dieser Grundlage einen Bescheid über die Festsetzung der Grundsteuer B. Dieser Bescheid kann die Festsetzung der Grundsteuer für ein, ggf. aber auch für mehrere Kalenderjahre enthalten.
Ist in der Zukunft die gleiche Steuer wie im Vorjahr zu entrichten, kann die Gemeinde die Grundsteuer auch durch öffentliche Bekanntmachung festsetzen.
Die Grundsteuerzahlung ist nach den festgelegten Zahlungsterminen vorzunehmen.

Ergänzung zu An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Munster, Fachgruppe Finanzen.

Voraussetzungen

Die Steuerpflicht tritt ein, wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.
Die Gemeinden können bestimmen, dass Kleinbeträge davon abweichend im Jahresbetrag oder in hälftigen Jahresbeträgen fällig werden.
Zudem kann die Steuer auch auf Ihren Antrag hin zum 01. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden.

Anträge / Formulare

Formulare: grundsätzlich keine; ggf. Einzugsermächtigung für die Gemeinde zur Teilnahme am Lastschriftverfahren
Onlineverfahren möglich: Erfragen sie dies bitte bei Ihrer Gemeinde.
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Fachlich freigegeben durch

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am
18.08.2020
Ort auswählen
Stadt Munster - Fachgruppe 12 - Finanzen
Adresse

Heinrich-Peters-Platz 1

29633 Munster

Öffnungszeiten
Montag 8.30 - 12.00 und 14.00 - 16.30
Dienstag 8.30 - 12.00 und 14.00 - 16.30
Mittwoch 8.30 - 12.00
Donnerstag 8.30 - 12.00 und 14.00 - 16.30
Freitag 8.30 - 13.00