Heidekreis Logo

Immissionsschutz: Überprüfung - wegen Beeinträchtigung

Nachbarn einer Anlage oder eines Grundstücks müssen Immissionen in gewissen Maßen dulden, wenn sie hiervon nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden.

Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt vor, wenn die offiziellen Grenz- oder Richtwerte der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA-Luft) oder der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA-Lärm) nicht überschritten werden.

Bei einer angenommenen Überschreitung des ortsüblichen Maßes (z.B. Fabriklärm in Industriestandorten) kann bei der zuständigen Stelle eine Kontrolle veranlasst werden.

Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA Lärm)
Neufassung der ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes–Immissionsschutzgesetz (TA Luft)
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt bzw. beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt.

Ansprechpersonen
Frau J. Böger
05191 970-743
05191 970-99743
Frau P. Boyer
05191 970-641
05191 970-99641
Herr M. Friedrich
05191 970-803
05191 970-99803
Frau S. Graschtat
Fachgruppenleitung
05191 970-648
05191 970-99648
Frau N. N.
05191 970-636
05191 970-99636
Frau K. Schwarz
05191 970-824
05191 970-99824
Frau N. N.
05191 970-745
05191 970-99745
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Ort auswählen
Landkreis Heidekreis - Fachgruppe Bauen
Adresse

Harburger Straße 2

29614 Soltau

Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag u. Donnerstag: 14.00 - 16.00 Uhr