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Kindertagesbetreuung

Formen der öffentlichen Kindertagesbetreuung sind

  • Kindertageseinrichtungen (Krippengruppen, Kindergartengruppen, Hortgruppen, altersübergreifende Gruppen)
  • Kindertagespflege (vorrangig für Kinder unter drei Jahren und schulpflichtige Kinder)

Kindertagesstätten sind Tageseinrichtungen, in denen sich Kinder aufhalten, die regelmäßig, mindestens aber 10 Stunden in der Woche betreut werden. Kindertagesstätten bieten eine gruppenbezogene Betreuungsform an.

Die Kindertagespflege ist eine personenbezogene Betreuungsform. Die Kinder werden einer geeigneten Tagespflegeperson in deren oder im Haushalt der Personensorgeberechtigten oder in anderen Räumen betreut.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie der Konzeptionen können bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
Dort erhalten Interessierte auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen oder Tagespflegepersonen, sowie Informationen zum Anmeldeverfahren.

Arbeitsgemeinschaft Niedersächsischer Jugendämter
Ansprechpersonen
Frau C. Bülow
05162 970-362
05162 970-99362
Formulare, Unterlagen und weitere Informationen

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern festgesetzt und können daher variieren.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Kultusministerium; aktualisiert am 11.07.2012

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Landkreis Heidekreis - Fachgruppe Wirtschaftliche Jugendhilfe
Adresse

Vogteistraße 19

29683 Bad Fallingbostel

Öffnungszeiten
Telefonische Sprechzeiten:
Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr