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Ladenöffnungszeiten

In Niedersachsen dürfen Verkaufsstellen von Montag 0.00 Uhr bis Samstag 24.00 Uhr. geöffnet sein.

An Sonn- und Feiertagen gilt ein grundsätzliches Öffnungs- und Verkaufsverbot. Im Niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) sind Ausnahmen von diesem Verbot abschließend geregelt und zwar für:

  • Apotheken, Tankstellen, Verkaufsstellen auf Bahnhöfen für den Personenverkehr, auf Flughäfen und Fährhäfen,
  • Verkaufsstellen für den Verzehr von Waren zum sofortigen Verzehr zwecks Deckung örtlich auftretender Bedürfnisse
  • Verkaufsstellen in Kur- und Erholungsorten, in Ausflugsorten sowie in Wallfahrtsorten,
  • Verkaufsstellen, die nach ihrer Größe und ihrem Sortiment nach auf den Verkauf von Waren des täglichen Kleinbedarfs ausgerichtet sind,
  • Hofläden,
  • den vier Mal und in Ausflugsorten acht Mal im Jahr möglichen so genannten „verkaufsoffenen Sonntag“.
Für die Ausnahmen gelten unterschiedliche Zeit- und Warenkorbsbeschränkungen.
 
Die in Niedersachsen geltenden Vorschriften finden keine Anwendung
  • auf den Großhandel (Verkauf an Wiederverkäufer und gewerbliche Abnehmer),
  • auf den Zubehörverkauf, wenn er am Ort der Hauptleistung erbracht wird und die Hauptleistung nicht den Vorschriften des Gesetzes unterliegt,
  • auf den Warenverkauf auf Volksfesten sowie auf festgesetzten Messen, Märkten und Ausstellungen,
  • auf Gaststätten, Videotheken und Dienstleistungsbetriebe.
Niedersächsisches Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG)
Ergänzung zu An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Schneverdingen, die die  Einhaltung der Vorschriften hinsichtlich der Öffnungs- und Verkaufszeiten überwacht. Außerdem ist sie für den Verkauf der der zulässigen Warenkörbe verantwortlich.

Das  Staatliche Gewerbeaufsichtsamt überprüft die Einhaltung des Arbeitsschutz.

Niedersächsische Gewerbeaufsicht

Formulare, Unterlagen und weitere Informationen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie unter dem Suchbegriff "Verkaufsoffene Sonntage".

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

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Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt, Ordnung
Adresse

Schulstraße 3

29640 Schneverdingen

Öffnungszeiten
Das Rathaus ist nur nach vorheriger Terminabsprache zugänglich.

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Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
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