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Krankentransport Durchführung

Der qualifizierte Krankentransport ist die Beförderung sonstiger kranker, verletzter oder hilfsbedürftiger Personen, die nach ärztlicher Beurteilung während des Transports der fachgerechten medizinischen Betreuung oder eines besonders ausgestatteten Rettungsmittels bedürfen oder bei denen dies auf Grund ihres Zustands zu erwarten ist.


Dieser qualifizierte Krankentransport wird grundsätzlich  über den bodengebundenen Rettungsdienst der kommunalen Träger sichergestellt und teilweise durch Unternehmen und Hilfsorganisationen, die eine Genehmigung für derartige Krankentransporte erhalten haben, im Übrigen durch die Luftrettung des Landes ergänzt.

An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt:
  • beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und Rettungsdienstzweckverbänden (bodengebundener Rettungsdienst)
  • beim Landespolizeipräsidium Niedersachsen (Luftrettung).
Ansprechpersonen
Herr R. Bahlo
05162 970-230
05162 970-99230
Herr S. Klemke
05162 970-368
05162 970-99368
Formulare, Unterlagen und weitere Informationen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es gelten die vom Land mit den Kostenträgern (Krankenkassen) vereinbarten Entgelte.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Ort auswählen
Landkreis Heidekreis - Fachgruppe Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst
Adresse

Vogteistraße 19

29683 Bad Fallingbostel

Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag u. Donnerstag: 14.00 - 16.00 Uhr