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Steuerliche Lebensbescheinigung: Ausstellung

Eine steuerliche Lebensbescheinigung wurde bis Ende des Jahres 2010 benötigt, um einen Kinderfreibetrag für ein Kind auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, das nicht im Haushalt der oder des Steuerpflichtigen lebte.
Durch die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte im Jahr 2011 und durch Änderungen der gesetzlichen Grundlagen ist die Vorlage einer steuerlichen Lebensbescheinigung nicht mehr erforderlich, diese wird folglich auch nicht mehr von der zuständigen Stelle ausgestellt.

Weiterführende Informationen:

Lohnsteuer 2021 - Ein kleiner Ratgeber
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Adresse

Poststr. 12

29614 Soltau

Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Freitag von 08.00 bis 13.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 08.00 bis 18.00 Uhr

Eine Terminvereinbarung ist erforderlich: www.soltau.de/termine