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Straßenreinigung

Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.

Ergänzung zu Leistungsbeschreibung

Als Eigentümer eines bebauten oder unbebauten Grundstückes, das an eine öffentliche Straßen angrenzt, sind Sie grundsätzlich zur Straßenreinigung verpflichtet.

Die Straßenreinigung umfaßt die Reinigung der Geh- und Radwege, der Fahrbahnen einschließlich der Gossen sowie der Seitenstreifen. Sie soll bei Bedarf, jedoch mindestens einmal wöchentlich durchgeführt werden. Insbesondere sind die Gossen und Regeneinläufe freizuhalten. Gefahrenquellen sind unverzüglich zu beseitigen oder der Stadtverwaltung zu melden.

Schmutz, Schlamm, Laub, Papier, sonstiger Unrat und Unkraut sind zu beseitigen.

Verstöße gegen diese Vorschriften stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Geldbußen geahndet werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Formulare, Unterlagen und weitere Informationen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Straßenreinigungssatzung

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Fachgruppe 32 - Sicherheit und Ordnung
Adresse

Poststr. 12

29614 Soltau

Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Parkplätze
Behindertenparkplatz: Mühlenstr.

Anzahl: 2

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