Straßenreinigung
Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.
Als Eigentümer eines bebauten oder unbebauten Grundstückes, das an eine öffentliche Straßen angrenzt, sind Sie grundsätzlich zur Straßenreinigung verpflichtet.
Die Straßenreinigung umfaßt die Reinigung der Geh- und Radwege, der Fahrbahnen einschließlich der Gossen sowie der Seitenstreifen. Sie soll bei Bedarf, jedoch mindestens einmal wöchentlich durchgeführt werden. Insbesondere sind die Gossen und Regeneinläufe freizuhalten. Gefahrenquellen sind unverzüglich zu beseitigen oder der Stadtverwaltung zu melden.
Schmutz, Schlamm, Laub, Papier, sonstiger Unrat und Unkraut sind zu beseitigen.
Verstöße gegen diese Vorschriften stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Geldbußen geahndet werden.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Straßenreinigungssatzung
Poststr. 12
29614 Soltau
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Anzahl: 2