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Unterhaltsheranziehung

Leistungsberechtigte Personen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) haben in der Regel auch Verwandte oder Angehörige, die unterhaltsverpflichtet sind. Die Unterhaltspflichtigen werden unter bestimmten Voraussetzungen von der zuständigen Stelle zu Unterhaltszahlungen herangezogen.

Für weitere Informationen steht Ihnen das für Sie zuständige Sozialamt zur Verfügung.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Ansprechpersonen
Frau L. Barck
Zuständig für:
Buchstabe: S
05162 970-327
05162 970-99327
Frau K. Bilke
Zuständig für:
Buchstaben A, B, M, T, U
05162 970-240
05162 970-99240
Frau S. Brandt
Zuständig für:
Buchstaben D-F
05162 970-242
05162 970-99242
Herr M. Link
Zuständig für:
Buchstaben H - K
05162 970-357
05162 970-99357
Frau B. Markiewicz
Zuständig für:
Buchstaben C, N, P - R, V - Z
05162 970-492
05162 970-99492
Frau S. Schienmann
Zuständig für:
Buchstaben G, L, O
05191 970-138
05191 970-99138
Formulare, Unterlagen und weitere Informationen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

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Landkreis Heidekreis - Fachgruppe Heimhilfe und Betreuungsstelle
Adresse

Vogteistraße 19

29683 Bad Fallingbostel

Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag u. Donnerstag: 14.00 - 16.00 Uhr