Hilfe in sonstigen Lebenslagen Bewilligung
Neben der Hilfe zum Lebensunterhalt (allgemeine Sozialhilfe) und der Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung können als Hilfe in besonderen Lebenslagen auch Leistungen der sonstigen Sozialhilfe in Anspruch genommen werden.
Sie kommen Hilfesuchenden in Situationen wie Krankheit, Behinderung oder bei besonderen sozialen Schwierigkeiten zu Gute. Diese Hilfen erhalten auch Personen, die für ihren Lebensunterhalt noch selbst sorgen können, aber wegen einer besonderen Bedarfssituation auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind. Entscheidend ist dann, ob ihnen die Aufbringung der Mittel aus Einkommen und Vermögen zuzumuten ist.
Sie kommen Hilfesuchenden in Situationen wie Krankheit, Behinderung oder bei besonderen sozialen Schwierigkeiten zu Gute. Diese Hilfen erhalten auch Personen, die für ihren Lebensunterhalt noch selbst sorgen können, aber wegen einer besonderen Bedarfssituation auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind. Entscheidend ist dann, ob ihnen die Aufbringung der Mittel aus Einkommen und Vermögen zuzumuten ist.
Hilfen in besonderen Lebenslagen sind:
- Hilfe zur Gesundheit
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfe in anderen Lebenslagen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Formulare, Unterlagen und weitere Informationen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: gebührenfrei
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Hilfen setzen grundsätzlich taggenau mit dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens beim Sozialhilfeträger ein, dass die Voraussetzungen für die Leistungen vorliegen. Im Übrigen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Gegen die Bescheide der zuständigen Träger der Sozialhilfe kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Nach Abschluss des Widerspruchverfahrens durch einen Widerspruchbescheid kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden.
Ort auswählen
Fachgruppe 50 - Soziale Hilfen
Adresse
Poststr. 12
29614 Soltau
Öffnungszeiten
Montag und Mittwoch: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Eine Terminvereinbarung ist erforderlich: www.soltau.de/termine
Donnerstag: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Eine Terminvereinbarung ist erforderlich: www.soltau.de/termine
Parkplätze
Behindertenparkplatz: Mühlenstr.
FahrplanauskunftAnzahl: 2